Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nur einige Wochen her, da hat Wolfgang Schäuble in diesem Saal einen bemerkenswerten Satz gesagt, der mir bis heute nachklingt:
Wir brauchen keine Revolution, sondern einen starken und toleranten Rechtsstaat.
Dieser Satz passt deswegen so gut in die Zeit, weil wir merken, dass die Menschen am Funktionieren des Rechtsstaats zweifeln. Sie zweifeln am Funktionieren des Rechtsstaats, wenn ein Prozess über Schadensersatz vier oder fünf Jahre dauert. Sie zweifeln auch am Funktionieren des Rechtsstaats, wenn ein Strafverfahren wegen Wohnungseinbruchdiebstahls eingestellt wird.
Deswegen ist es richtig, dass wir mit dem Pakt für den Rechtsstaat das Ziel verfolgen, Vertrauen in den Rechtsstaat zurückzugewinnen. Aber genau aus diesem Grund, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Debatte, wie wir sie im Moment mit den Ländern führen müssen – das will ich auch mal so frei heraus sagen –, so wahnsinnig schädlich. Es geht den Ländern ums Geld. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch! Es ist nachvollziehbar, wenn die Länder sagen: 2 000 Richterstellen und Stellen für Folgepersonal – das Geld dafür fällt nicht einfach vom Himmel. – Aber es ist nicht sachgerecht, wenn die Länder den Eindruck erwecken: Den Pakt für den Rechtsstaat hat uns der Bund eingebrockt, und wir sollen das bezahlen. – Denn angelegt ist das Ganze im Koalitionsvertrag, einem Paket, das geschnürt worden ist – das will ich an der Stelle auch mal sagen – in Anwesenheit der Länder.
Wenn wir den Koalitionsvertrag anschauen, dann sehen wir da ein Gesamtpaket, das eben besteht aus den Aspekten Nehmen und Geben. Und der Bund – das will ich auch mal anmerken – gibt eben auch: Nehmen Sie nur die 2 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau – und zwar über 2019 hinaus, was ja so ursprünglich nicht vorgesehen war – oder zum Beispiel auch die Grundgesetzänderung im Bereich der Schulbaufinanzierung. Deswegen wünsche ich mir von den Ländern schon eine sachgerechtere Herangehensweise und weniger – ich will das mal so sagen – Rosinenpickerei; dann gelingt es uns nämlich tatsächlich, mit dem Pakt für den Rechtsstaat das Vertrauen der Menschen ein Stück weit zurückzugewinnen.
Frau Ministerin, wenn wir einen starken, einen leistungsfähigen Rechtsstaat haben wollen, dann sind wir uns einig, dass wir das natürlich auch in der digitalen Welt brauchen. Die digitale Welt stellt die Verbrechensbekämpfung natürlich immer wieder vor neue Herausforderungen. Ich war sehr froh, als Sie vor einigen Tagen ganz klar angekündigt haben: Die Strafbarkeit des Versuchs beim Cybergrooming wird kommen. Ich will aber auch sagen: Ich fand es schade, dass Sie heute hier an dieser Stelle dazu nichts gesagt haben; denn wir warten auf diesen Entwurf schon sehr lange.
Meine Damen, meine Herren auf den Besuchertribünen, ich will Ihnen vielleicht skizzieren, um was es beim Cybergrooming geht: Cybergrooming ist das Anbahnen sexueller Kontakte im Internet zwischen Erwachsenen und Minderjährigen.
So etwas hat früher stattgefunden, indem sich der Täter an einem Kinderspielplatz, an einem Kindergarten, an einer Grundschule platzieren musste – also immer mit dem Risiko der Entdeckung. Heute, im Schutz der Anonymität des Netzes, findet das – die Zahlen sind erschreckend – tatsächlich hundertfach, tausendfach in deutschen Jugend- und Kinderzimmern statt.
Die Ermittler sagen uns: Die einzige Chance, um an diese Täter heranzukommen, ist, dass sich ein verdeckter Ermittler in einem sozialen Netzwerk, in einem Schüler-Chatroom oder neuerdings auch auf irgendeiner Spieleplattform als Minderjähriger ausgibt; so kommt man an die Täter ran. – Da entsteht das Problem: Wenn es im Chatroom gegenüber einem solchen Ermittler, der erwachsen ist, zu Aufforderungen zu eindeutigen Handlungen kommt, dann ist das nicht strafbar, weil der Ermittler erwachsen ist und damit kein taugliches Tatobjekt. Deswegen, liebe Frau Ministerin: Die Zeit drängt. Wir sollten die nächsten Wochen nutzen. Wir hoffen sehr, dass einer der ersten Gesetzentwürfe nach dieser Haushaltsdebatte der zur Strafbarkeit beim Cybergrooming ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Internet gibt es viele Baustellen, über die wir uns unterhalten müssen. Wir wissen zum Beispiel, dass gerade im Darknet heute käuflich alles zu erwerben ist. Wir brauchen eine neue strafrechtliche Struktur, um an die Betreiber von solchen Plattformen heranzukommen, weil wir wissen, dass unsere herkömmliche Struktur, nämlich die Strafbarkeit der Beihilfe, dafür allein nicht ausreicht.
Ein weiteres Problem: Wenn wir über den effektiven Kampf gegen Kinderpornografie sprechen, steht uns – die Justizministerkonferenz hat es auch schon thematisiert – auch die Frage ins Haus, wie Ermittler Zugang zu Kinderpornografieplattformen im Darknet erlangen. Auch dort ist der Hintergrund, dass man als Konsument eigentlich nur da draufkommt, wenn man selbst kinderpornografisches Material hochlädt. Das können Ermittler aber nicht, weil sie sich damit strafbar machen. Es gibt in Großbritannien und den USA sehr gute Erfahrungen mit computergenerierten Bildern, die auch so gut sind, dass sie eben nicht einfach aufgeklärt werden können.
Ich glaube, Frau Ministerin, wir sollten uns da nicht von der Justizministerkonferenz treiben lassen, sondern uns selbst an die Spitze der Bewegung setzen. Wenn wir es mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet ernst meinen, dann sollten wir in diesem Bereich alle Register ziehen.
Am Ende meiner Rede wollte ich eigentlich über das Thema Mieten sprechen, aber da der Kollege Ruppert von der FDP in seiner Rede ein flammendes Plädoyer gegen die Vorratsdatenspeicherung gehalten hat,
werde ich jetzt einen Werbeblock für die Vorratsdatenspeicherung einfügen.
Das mache ich nicht, weil das, wie ich weiß, bei der FDP, den Grünen und den Linken durchblutungsfördernd wirkt, sondern weil es einfach nicht sachgerecht ist, auch heute in dieser Debatte nicht, einfach die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung zu fordern. Wer das fordert, der negiert die Realität.
Die Realität in der digitalen Welt sieht heute anders aus. Ich will Ihnen eine Zahl mitgeben: 2017 hat das BKA 8 400 Fälle von Kinderpornografie – ich wiederhole die Zahl: 8 400 – nicht weiterverfolgen können, weil Verbindungsdaten nicht mehr vorhanden waren. Ich bitte Sie, das in die Debatte mit aufzunehmen. Wer so gegen die Vorratsdatenspeicherung kämpft, der muss wissen, dass er am Ende auch Täter schützt;
das müssen Sie sich sagen lassen. Das darf nicht sein. Ich bitte Sie, darüber nachzudenken, sodass bei Ihnen vielleicht ein Umdenken einsetzt.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Einzelplan 07 – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – in der Ausschussfassung. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist der Einzelplan 07 mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition bei Enthaltung der FDP-Fraktion angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Einzelplan 19 – Bundesverfassungsgericht – in der Ausschussfassung. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist der Einzelplan 19 einstimmig angenommen.