Lieber Kollege Peter Weiß, wir können dazu durchaus etwas sagen, weil heute mit dem Rentenversicherungsbericht auch der gesetzlich vorgegebene Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre beschlossen wurde. Demnach haben wir eine überaus erfreuliche Entwicklung: Die Erwerbstätigenquote in der Altersgruppe der 60- bis 64‑Jährigen hat sich seit dem Jahr 2000 besser entwickelt als in anderen EU-Ländern, und zwar ist sie von 20 Prozent im Jahre 2000 auf gut 58 Prozent im Jahre 2017 gestiegen. Das ist wirklich eine bemerkenswerte Entwicklung.
Das darf uns aber nicht davon abhalten, weiterhin das Möglichste zu tun, damit Beschäftigte erwerbsfähig bleiben und sich der in der Vergangenheit oft in einzelnen Unternehmen praktizierte Jugendwahn nicht weiter ausbreitet. Ich rede jetzt nicht von einer Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters über 67 hinaus, sondern vom Erreichen des realen Renteneintrittsalters.
Es hat also Fortschritte in den letzten Jahren gegeben. Das finde ich bemerkenswert. Wenn Sie mich fragen, ist das nicht nur das Ergebnis von Rentenpolitik, sondern auch der Tatsache geschuldet, dass wir wirtschaftlich und beschäftigungspolitisch in Deutschland vorangekommen sind. Aber da ist noch Luft nach oben. Trotzdem ist es eine bemerkenswerte Entwicklung, die besser ist als in anderen EU-Staaten.