Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Claudia! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die ausgezeichnete wirtschaftliche Entwicklung, die gute Lage am Arbeitsmarkt haben positive Wirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung. Das macht der Rentenversicherungsbericht 2018 deutlich, den wir heute im Kabinett beschlossen haben.
Im Einzelnen ist es so, dass aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage auch im kommenden Jahr, zum 1. Juli, mit deutlichen Rentenerhöhungen gerechnet werden kann. Davon profitieren 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland, und die Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung hat ein ordentliches Polster von 38 Milliarden Euro, ein bis dato nicht erreichter Wert. Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt 48,1 Prozent, und aufgrund der von diesem Bundestag mittlerweile beschlossenen doppelten Sicherungslinien werden wir auch dafür sorgen, dass das Rentenniveau bis 2025 nicht unter 48 Prozent absinkt. Das heißt: Das Sicherungsniveau bleibt stabil.
Auf der anderen Seite bleibt der Beitrag nach den aktuellen Modellrechnungen dieses Rentenversicherungsberichts in den kommenden Jahren bis 2023 stabil bei 18,6 Prozent. Anschließend steigt der Beitrag leicht an. Jedoch greift auch dort die zweite Sicherungslinie bis zum Jahre 2025 und verhindert, dass der Rentenversicherungsbeitrag den Wert von 20 Prozent überschreitet. Davon profitieren 38 Millionen Versicherte in Deutschland. Das heißt, meine Damen und Herren, diese Modellrechnungen des Rentenversicherungsberichts machen deutlich, dass die beiden Sicherungslinien, die mit den Stimmen der Koalition hier im Deutschen Bundestag beschlossen wurden, wirken – auch auf der Strecke bis 2025. Mir ist wichtig, das zu betonen, weil das hin und wieder ja auch bestritten wurde.
Weiterhin hat der Bundestag mehrheitlich beschlossen, dass die Leistungen der Mütterrente in den nächsten Jahren verbessert werden, damit es eine gerechtere Mütterrente gibt, und dass Menschen, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können, zukünftig durch eine Verbesserung bei den Erwerbsminderungsrenten stärker unterstützt werden. Der Bundestag hat außerdem mehrheitlich beschlossen, dass Geringverdiener zukünftig weniger Abgaben zahlen, sich dabei in ihren Ansprüchen an die Rentenversicherung aber nicht verschlechtern. Davon profitieren 3 Millionen Menschen.
Ich will kurz sagen, dass unberührt davon auch im kommenden Jahr rentenpolitische Veränderungen geplant sind. Zum einen werden wir, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, die sogenannte Grundrente einführen. Dabei geht es um die Besserstellung der Menschen, die ihr Lebtag gearbeitet haben, aber durch zu niedrige Löhne zu geringe Rentenanwartschaften haben. Die wollen wir besserstellen als diejenigen, die in der Grundsicherung sind und nie gearbeitet haben. Zum anderen werden wir die Selbstständigen in den Schutz der Alterssicherungssysteme einbeziehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will anhand der Systematik dieses Rentenversicherungsberichts deutlich machen, dass wir über drei Schritte reden. Wir haben jetzt die Weichen für den Zeitraum bis 2025 gestellt, und der Bericht gibt uns Hinweise darauf, dass das richtige Entscheidungen waren, die wirken, dass das seriös und solide finanziert ist. Wir haben im nächsten Jahr die beiden Schritte vor, die ich eben benannt habe. Wir wissen aber auch, dass große Herausforderungen im System der Alterssicherung, vor allen Dingen in der gesetzlichen Rente, ab dem Jahre 2025 auf unsere Gesellschaft zukommen – allein deshalb, weil die Generation der sogenannten Babyboomer, das heißt der Jahrgänge der späten 1950er- bis Mitte der 1960er-Jahre, Stück für Stück Leistungen aus der Alterssicherung beziehen wird. Das wird im Zeitraum zwischen 2025 und 2040 die große Herausforderung, und dafür haben wir in diesem Jahr die Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ eingesetzt, die Vorschläge machen soll, und zwar rechtzeitig bis zum März 2020, damit wir die Weichen auch über 2025 hinaus stellen können.
Diese Bundesregierung ist entschlossen – das machen wir mit dem Rentenbericht deutlich –, einen verlässlichen Generationenvertrag zu organisieren und ein Kernversprechen des Sozialstaats, nämlich dass man nach einem Leben voller Arbeit eine ordentliche Altersabsicherung hat, über die gesetzliche Rentenversicherung zu gewährleisten, und zwar für alle Generationen: für Großeltern, Eltern und Kinder.
Ich freue mich auf Ihre Fragen.
Ich gebe Uwe Witt als Erstem das Wort.