Herr Kollege Vogel, ich will eines ergänzen: Viele wollen arbeiten, viele sollen arbeiten, und viele müssen arbeiten, weil natürlich die Systematik gilt: Wenn man sehr früh in den Ruhestand geht, ist das mit Abschlägen in der gesetzlichen Rente verbunden. – Das wissen wir beide. Es braucht deshalb ein differenziertes Bild.
Ich finde es erst einmal richtig, dass es hier im Hause offensichtlich einen Konsens gibt, dass wir mit Blick auf die Volkswirtschaft und auch auf den Sozialstaat dafür sorgen wollen, dass möglichst viele, die das können und wollen, auch die Chance haben, überhaupt erst einmal das gesetzliche Renteneintrittsalter zu erreichen; denn das war – ich habe darauf hingewiesen – das Problem in der Vergangenheit. Das hat etwas damit zu tun gehabt, dass es in einzelnen Unternehmen einen Jugendwahn gab und gibt, man also Leute ausgesondert hat, manchmal über sehr auskömmliche Vorruhestandsregelungen. Ich will das gar nicht kritisieren; manchmal hat das im Strukturwandel geholfen. Aber das war die Vergangenheit.
Wir haben einen medizinischen Fortschritt, der dazu führt, dass Menschen beschäftigungsfähiger sind, aber eben nicht alle; die Welt ist auch da sehr differenziert.
Sie fragten nach Flexibilität beim Übergang. Ich glaube, dass wir diese Debatte führen werden in Deutschland. Aber Sie dürfen nicht unterschlagen, dass es dafür schon einen Ansatz gibt: Die Bundesregierung und dieses Parlament haben in der letzten Legislaturperiode das Flexirentengesetz beschlossen, das einen Anreiz gibt, tatsächlich flexiblere Übergänge zu organisieren. Das wird sicherlich auch Gegenstand der Diskussion der Rentenkommission sein.
Was ich mir persönlich nicht vorstellen will und kann, ist eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 70 oder 75 Jahre; das hielte ich auch nicht für menschengerecht in Deutschland,
auch wenn einige Professoren davon träumen mögen.