Lieber Kollege, Grundlage für die Arbeit einer Koalition ist der Koalitionsvertrag; der gilt. Aber wir können in Gesprächen durchaus gemeinsam zu weiteren Auffassungen kommen. Deshalb setze ich immer auf Überzeugungsarbeit in der Praxis.
Damit Sie meine Auffassung zum Thema „Sanktion in der Grundsicherung“ kennen: Ich bin dafür, dass wir uns sehr kritisch anschauen, wo Sanktionen als bürokratisch und arbeitsmarktpolitisch sinnlos wahrgenommen werden.
Die Praktiker sagen uns, dass das beispielsweise bei den Sanktionen für die unter 25-Jährigen der Fall ist. Deren Sanktionen sind schärfer als bei 26-Jährigen. Ich finde, wir sollten sie gleichstellen und 24-Jährige nicht schärfer als 25-Jährige sanktionieren. Die Praktiker aus der Bundesagentur für Arbeit, aus den Jobcentern, aus den gemeinsamen Einrichtungen mit den Kommunen, sagen uns zudem, dass es keinen Sinn macht, die Kosten der Unterkunft für Sanktionen heranzuziehen.
Ich bin aber nicht gegen jede Form von Mitwirkungspflicht. Zum Beispiel bei Terminversäumnissen – das ist der Regelfall –, finde ich, dass es Konsequenzen haben sollte, wenn jemand das fünfte, siebte oder achte Mal nicht zum Amt geht; das ist meine Auffassung.
Das werden wir in der Koalition diskutieren. Es gab in der letzten Legislaturperiode, wie Sie sich erinnern, schon einmal 15 Bundesländer, die das genauso gesehen haben; eines nicht.
Aber der Fortschritt ist unaufhaltsam, weil sich die Kraft von guten Argumenten nicht aufhalten lässt. Das ist meine sehr positive Wahrnehmung von demokratischen Gesellschaften. Das heißt, wir werden solche Vorschläge zur Weiterentwicklung machen.
Wir sind uns aber in der Bundesregierung, glaube ich, sehr einig, dass wir das System weiter entbürokratisieren und dafür sorgen müssen, dass wir vor allen Dingen Menschen aus der Grundsicherung rausholen; denn das ist das Wichtigste, wenn wir über die Grundsicherung für arbeitslose Menschen in Deutschland sprechen. Dafür haben wir gerade das Gesetz zur Einführung eines sozialen Arbeitsmarktes beschlossen.