Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Herr Kleinwächter. Sie haben mit Ihrer Antwort bewiesen, was der Kollege Audretsch gesagt hatte, nämlich dass Sie mit absoluter Faktenfreiheit Dinge in den Raum werfen, die nicht stimmen.
Wieso kommen die ukrainischen Geflüchteten ins SGB II? Weil sie dann von den Jobcentern gefördert werden, weil sie dann aktive Arbeitsmarktförderung bekommen, weil sie dann berufsspezifische Sprachförderkurse bekommen. Außerdem werden so die Kommunen nicht überbelastet, weil die Lastenverteilung beim SGB II eine andere ist als beim Asylbewerberleistungsgesetz. Informieren Sie sich, bevor Sie Ihre populistischen Thesen hier einfach in den Raum stellen!
Jetzt zum Thema. Sie betreiben Hetze gegen ukrainische Geflüchtete,
aber es geht hier doch um etwas anderes. Es geht in dieser Debatte um das Grundprinzip von Fördern und Fordern. Das ist das Grundprinzip des Sozialstaates, das ja auch die CDU weiterhin anerkennt.
Bei unseren Reformen werden wir das Bürgergeld an die Herausforderungen der Zeit anpassen, was ja notwendig ist, weil sich seit der Agenda-Reform vieles weiterentwickelt und verändert hat.
Deswegen gehen wir – das wurde von der Staatssekretärin ja schon gesagt – zum 1. Januar auch die Achse des Grundprinzips des Förderns an. Wir wollen den Einzelnen mit einem Weiterbildungsgeld von 150 Euro unterstützen. Wir wollen in Ausbildung und Weiterbildung statt in Aushilfsjobs vermitteln, indem wir den Vermittlungsvorrang abschaffen, und wir setzen Anreize für Hinzuverdienste.
Das ist die Achse des Förderns. Denn die Situation bei den Langzeitarbeitslosen ist, dass zwei Drittel von ihnen gar keine berufliche Ausbildung haben.
Wir wissen, dass sie in den Arbeitsmarkt erst hineinkommen, wenn wir sie qualifizieren, und da setzen wir den Schwerpunkt beim Fördern.
Mit den Sanktionen sind wir beim Fordern des Einzelnen. Es geht darum, den Einzelnen zu fordern, ihn aber nicht zu überfordern. Der allergrößte Teil wird auch nicht überfordert. Es wurde schon mehrmals gesagt: 97 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher von SGB‑II-Leistungen halten sich an alle Regeln; sie kommen nicht in Berührung mit Sanktionen, anders als das hier in der Debatte immer wieder zum Ausdruck gebracht wird.
Bei der politischen Linken und auch bei den Grünen herrscht die Argumentation vor, es sei per se menschenunwürdig, zu sanktionieren; es sei an sich menschenunwürdig, eine Sanktion auszusprechen. Das ist die eine Seite der Medaille. Das Bundesverfassungsgericht teilt diese Auffassung nicht und hat schon geurteilt, dass Sanktionen bis zu 30 Prozent in Deutschland durchaus zulässig und auch mit der Menschenwürde, die im Grundgesetz verankert ist, vereinbar sind.
Es gibt aber auch die andere Seite der Medaille, nämlich den Sozialstaat und die Solidarität. Wir unterstützen jeden, der Hilfe braucht. Aber es ist auch ein Gebot der Fairness denjenigen gegenüber, die diesen Sozialstaat finanzieren, dass sie den Anspruch an diejenigen, die unterstützt werden, haben können, dass diese alles tun, was ihnen möglich ist, und bei einer starken Förderung auch ihren Beitrag leisten, nämlich dass sie Termine wahrnehmen.
Wie wollen wir Menschen in einen Job vermitteln, bei dem man für jeden Krankheitstag eine Krankschreibung braucht und sich entschuldigen muss, bei dem man morgens pünktlich kommen muss, wenn wir noch nicht einmal die Erwartung haben dürfen, dass sie in den Jobcentern einen Termin wahrnehmen? Deswegen war uns Freien Demokraten der Gesamtkompromiss wichtig, den wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben.
Das ist übrigens der Kern einer Koalition. Sie sagen immer, die Koalition sei zerstritten. Für mich bedeutet Koalition, dass unterschiedliche Interessen abgewogen werden. Sie ist ein Spiegelbild unterschiedlicher Interessen in einer Gesellschaft. Es ist der Kern, einen Kompromiss zu finden.
Ein Kompromiss braucht eine innere Logik. Dieser hat eine innere Logik, nämlich dass wir, bis wir das Prinzip des Förderns neu justieren, ein Sanktionsmoratorium einsetzen.
Wir sagen aber weiterhin: Dieses Sanktionsmoratorium darf nicht zum Kontaktabbruch führen. Deswegen haben wir uns darauf geeinigt, dass bei Terminverletzungen auch weiterhin Sanktionen bestehen.