Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor 70 Jahren hat sich die Weltgemeinschaft nach bitteren historischen Erfahrungen auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verständigt. Freiheit, Selbstbestimmung, Schutz vor Diskriminierung und Würde sind bestechende Ideen, die damals und die heute eine unabdingbare Gültigkeit besitzen. Das gilt auch für Migranten.
Es gibt kein Recht, sich sein Zielland auszusuchen, und kein Recht auf Migration; aber es gelten die Menschenrechte und es gibt die Pflicht, dass Migranten überall auf der Welt ihre Menschenrechte einfordern können und dass Menschen menschenwürdig behandelt werden.
Davon spricht dieser Pakt. Er spricht vom Kampf gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel. Er spricht über den Schutz vor Diskriminierungen. Er spricht vom Recht auf Gesundheitsleistungen. Er spricht davon, dass weltweite Missstände in einer globalen Perspektive beseitigt werden müssen. Die Perspektive hört nicht an unseren Grenzen auf; sondern sie umfasst alle Menschen auf der Welt: Wanderarbeiter in Katar, in Saudi-Arabien genauso wie Menschen aus den Philippinen, in südostafrikanischen oder südostasiatischen Städten oder Flüchtlingsbewegungen in Südamerika. Es geht um alle Menschen. Ich bitte Sie, dass Sie diese globale Perspektive zur Kenntnis nehmen.
Viel von diesem Pakt ist übrigens gerade, was die unabdingbaren Rechte der Menschen betrifft, schon längst in deutsches und europäisches Recht umgesetzt worden. Wir stehen zur Europäischen Menschenrechtskonvention und zur EU-Grundrechtecharta, weil wir wissen, dass es ohne diese Menschenrechte nicht geht. Und wir haben die Verpflichtung, diese Menschenrechte auch aus unserem Menschenbild heraus weltweit einzufordern.