Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dies ist eine spannende Diskussion. Ich war nicht in der Ausschusssitzung, und ich bin ganz weit davon entfernt, mich als Sachverständigen zu bezeichnen. Aber nachdem ich mich mit dem Thema beschäftigt habe, bin auch ich zu dem Schluss gekommen, dass dieses Gesetz nicht so richtig sinnvoll ist.
Wenn wir uns die Praxis einmal genau anschauen und die Zahlen der Tabelle aus der entsprechenden Beschlussempfehlung zusammenaddieren, kommen wir auf 810 Millionen Euro Steuermindereinnahmen, die für drei Jahre prognostiziert werden. Wenn wir das durch die gewünschte Anzahl von 1,5 Millionen Wohnungen dividieren, kommen wir auf 540 Euro pro Wohnung. Ich schätze, die Investoren werden Schlange stehen.
Wenn man das Ganze mal mit dem zukünftigen Bauvolumen, welches das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin vorhersagt, verknüpft und den Anteil der Sonderabschreibungen ausschließlich für den Wohnungsneubau berechnet, dann reduzieren sich die Gesamtbaukosten in 2020 um sage und schreibe einen halben Cent pro eingesetztem Euro, in 2021 um 9 Cent und in 2022 um 28 Cent. Meine Damen und Herren, wenn in China ein Sack Reis umfällt, dann fällt hier eine Tür ins Schloss. Sich zu erhoffen, dass dadurch 1,5 Millionen neue Wohnungen gebaut werden, ist etwas naiv oder es ist Symbolpolitik zur Wählertäuschung.
Wenn wir also ernsthaft günstigen Wohnraum schaffen wollen, dann müssen vernünftige Anreize gesetzt werden – das haben wir beim letzten Mal schon diskutiert –: Abbau bürokratischer Hürden, Wegfall staatlich induzierter Verteuerung von Bauvorhaben und eine Senkung des Risikos für Unternehmen, dass die Bauvorhaben durch einen immer öfter emotional entscheidenden Bundestag ex post unrentabel werden. Kurzum: Wir müssen dafür sorgen, dass unser Land nicht zu einem Risikoinvestitionsland wird.
Vielen Dank.