Nein.
In diesem Bündel von Maßnahmen ist die steuerliche Förderung durch eine Sonder-AfA eingebunden. Sie ist also ein Element. Zugegeben: Es ist ein Kompromiss, der viel Kritik auf sich gezogen hat. Das ist gar nicht zu bestreiten. Wir verstehen die Sonder-AfA dennoch als einen Mosaikstein, jetzt hoffentlich privates Kapital zusätzlich zu mobilisieren.
Uns wäre die Kopplung mit einer Mietobergrenze lieber gewesen. Ich will das gar nicht bestreiten. Allerdings sind die Baukostenobergrenze mit 3 000 Euro und die Bemessungsgrenze der Förderung mit 2 000 Euro mit der zeitlichen Eingrenzung bis zum Jahr 2021 mit einer Festlegung der Mieten auf zehn Jahre und mit der Rückforderungsoption gekoppelt. Das alles sind Bedingungen, die mietpreisbegrenzend wirken. Wir haben zwar keine Obergrenze durchgesetzt – das stimmt –, aber einen gewissen Mietendeckel haben wir durchaus dabei.
Hätten wir alternativ die lineare Abschreibung erhöht, wären solche zusätzlichen Anforderungen nicht möglich gewesen, und der zeitnahe Impuls wäre jedenfalls nicht erfolgt. Abgesehen davon war für uns der Grund, weshalb wir die lineare Abschreibung nicht verfolgt haben, dass sie schlussendlich um ein Vielfaches teurer gewesen wäre. Stattdessen haben wir an die Sonder-AfA andere Bedingungen gestellt. Eben ist etwas zur räumlichen Wirkung gesagt worden. Ich finde es interessant, dass einige das alles schon vorher wissen. Natürlich kann das auch für Dachgeschosswohnungen in verdichteten Regionen eine Rolle spielen.
Mit Blick auf die zusätzlichen Bedingungen will ich noch mal das besonders betonen, was von meiner Kollegin Kiziltepe schon genannt worden ist, nämlich die verbesserte Förderung des Mieterstroms. Dazu will ich eines sagen, Chris: Wenn du uns jetzt festnageln willst und sagst: „Ihr macht keine Mietobergrenze mit“, dann sage ich: Ihr macht doch diese Verbesserung des Mieterstroms für die Wohnungsgenossenschaften auch nicht mit, wenn ihr dieses Gesetz ablehnt. Da können wir offen und klar drüber reden.
Also: Innerhalb eines vierjährigen Zeitraums können insgesamt 28 Prozent der förderfähigen Kosten abgeschrieben werden. Im Kern ist das ein Vorzieheffekt steuerlicher Abschreibungen, der es uns jedenfalls wert sein sollte, wenn es darum geht, zusätzlichen Wohnraum zu ermöglichen. Das wollen wir, und das machen wir übrigens auch durch die Unterstützung einer guten Grundsteuerreform und nicht durch ein Bürokratiemonster. Herr Herbrand, darauf können Sie sich verlassen. Wir legen Wert darauf, handlungsfähige Kommunen zu haben.
Herzlichen Dank.