Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf den Zuhörertribünen! Zur Beratung steht der Gesetzentwurf der AfD über die „Entpolitisierung der Justiz und Sicherheitsbehörden“, ein Entwurf, der nach eigener Begründung – ich zitiere – „eine Stärkung des Vertrauens der Bürger in die Richtigkeit richterlicher, staatsanwaltschaftlicher bzw. behördlicher Entscheidungen und damit in den Rechtsstaat“ erreichen will.
Vorab gesagt: Es ist dreist, dass gerade Sie von der AfD dieses Thema aufgreifen; dazu später mehr.
Meine Fraktion, Die Linke, hat in der 17. Wahlperiode einen Gesetzentwurf zur „Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz“ eingebracht.
Dieser Entwurf sollte unter anderem über die stärkere Stellung von Richterwahlausschüssen die schon bisher dort teilweise bestehende Selbstverwaltung ausbauen und so eine stärkere Eigenverantwortung ermöglichen. Das ist aus unserer Sicht erforderlich.
Wir stellen dieses Thema aber gerade nicht unter den Begriff „Entpolitisierung“, weil uns sehr wohl bewusst ist: Justiz ist, auch wenn man kein Parteibuch unter der Robe trägt, immer ein Stück weit politisch; denn vor Gericht werden wesentlich Entscheidungen über die Auslegung und Anwendung von hier beschlossenen Gesetzen getroffen.
Auf dem Gebiet des Sozialrechts kann ich aus meiner langjährigen richterlichen Erfahrung hierzu vieles berichten. Natürlich sind die Frage der Anwendung von Sanktionen und der Streit um die Höhe des Regelsatzes bei Hartz IV auch immer eine politische Angelegenheit; und das ist auch gut so. Recht lebt gerade von den widersprechenden politischen Auffassungen, und diese bilden sich in den Gesetzen ab.
Nun zur AfD selber. Sie geben sich als Biedermänner, sind aber Brandstifter.
Das ist gefährlich, weil viele von Ihnen aus der Justiz kommen und dort eher durch vollkommene Unfähigkeit zur politischen Mäßigung aufgefallen sind.
Es wurde eben zitiert: Herr Reusch, in Ihrem Beruf als Staatsanwalt sind Sie nicht nur einmal mit politischen Äußerungen in der Öffentlichkeit aufgefallen, die die ganze Berliner Staatsanwaltschaft in ein schlechtes Licht gerückt haben.
Aber in Ihrer Truppe finden sich noch viel schlimmere Fälle. Ihr Fraktionskollege Thomas Seitz verlor kürzlich seinen Beamtenstatus, da er sich, obwohl er Staatsanwalt war, zu Äußerungen verstieg, die jedes Maß vermissen ließen.
Herr Maier, in Ihrem Beruf als Richter am Landgericht Dresden haben Sie Ihren Kollegen allerlei Ärger bereitet, weil Sie sich – ich muss es ganz klar sagen – einfach nicht im Griff haben und das öffentliche Vertrauen in Ihre Kammer gefährdet haben. Ihr Gericht musste Ihnen nach Ihrer rechtsradikalen Brauhaustirade die Zuständigkeit für Verfahren im Ehrschutz entziehen. Einen Verweis haben Sie dafür ebenfalls kassiert.
Eigenartig: Mir ist es in vielen Jahren der Tätigkeit als Richter am Sozialgericht nie gelungen, so auffällig zu werden.
Ich werde Ihnen auch sagen, warum.
Weil es zum Berufsethos jedes Richters und Staatsanwalts gehören muss, seine eigene politische Meinung maßvoll und mit Rücksicht auf das Amt zu äußern.
Da Sie das nicht können, gehen Sie einfach davon aus, dass andere dazu ebenfalls nicht in der Lage sind.
Auf Ihre Ausführungen über politische Spitzenbeamte will ich nicht groß eingehen. Es geht Ihnen ja, wie ausgedrückt, ganz offensichtlich um die Ehrenrettung von Hans-Georg Maaßen, der als Verfassungsschutzchef gehen musste, weil er sich, trunken von Ihrem Beifall, ins Tagesgeschäft der Bundesregierung eingemischt hat.
Wenn Sie den Mann so gerne feiern möchten, verleihen Sie ihm doch einfach eine Ehrenmitgliedschaft.
Insgesamt taugt für uns Ihr Entwurf nicht dazu, sich einem ernsten Thema angemessen zu nähern. Wir werden ihn daher ablehnen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.