Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Reusch, nachdem ich Ihren Gesetzentwurf gelesen habe, war mein erster Gedanke, dass Sie ihn vermutlich deshalb einbringen, weil Sie es nicht besser wissen, als es in Ihrem Gesetzentwurf steht. Das könnte vielleicht damit zu tun haben, dass Ihre Fraktion noch nicht lange – und wenn es nach mir geht, hoffentlich auch nicht mehr lange – dem Deutschen Bundestag angehört.
Nach Ihrer Rede will ich aber eines sagen: Wer die Unabhängigkeit der deutschen Justiz und des Bundesverfassungsgerichts infrage stellt, der legt die Axt an die Wurzeln des Rechtsstaates.
Mir ist es schleierhaft, wie Sie zu der Annahme kommen, dass die Präsidenten der Nachrichtendienste unabhängiger seien und – ich zitiere – nicht befürchten müssen, „ohne Angabe irgendwelcher Gründe in den ‚einstweiligen Ruhestand‘ versetzt“ zu werden, wenn sie Beamte auf Lebenszeit sind. Ich kann mich beim besten Willen an keinen Behördenchef erinnern, der nicht wusste, warum er gehen musste, wenn er gehen musste.
Sie haben eben gesagt: Behördenleiter müssen auch einmal Nein sagen können. – Das können auch politische Beamte; und wenn Sie mich fragen, sagen Behördenleiter uns gegenüber manchmal sogar zu oft Nein, wenn es um unsere Arbeit geht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Willkür, wie es in der Problembeschreibung Ihres Gesetzentwurfs heißt, ist völlig aus der Luft gegriffen. Es hat einfach mit Haltung zu tun, mit Grundeinstellung und korrekter Amtsführung, die der Dienstherr von Spitzenbeamten erwarten kann, aber ganz gewiss nicht mit Willkür.
Ich bezweifle außerdem stark, dass Beamte auf Lebenszeit per se eine bessere Arbeit machen, nur weil sie Beamte auf Lebenszeit sind. Den Nachweis für diese Behauptung bleiben Sie in Ihrem Gesetzentwurf schuldig. Die Behördenchefs gewinnen unser aller Vertrauen, wenn sie gegenwärtige Gefahren erkennen und aufdecken. Sie schaffen kein Vertrauen mit der Art ihres Arbeitsvertrages. Ich bin daher ganz im Gegenteil der Meinung, dass Ihr Vorschlag einer lebenslangen Garantie auf einen Chefposten dazu führen würde, Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliche Institutionen abzubauen und nicht aufzubauen.
Und würde man es so machen, wie es in Ihrem Gesetzentwurf steht, dann wäre auch die Benennung eines solchen Beamten auf Lebenszeit eine politische Entscheidung. Was sonst wäre es, liebe Kolleginnen und Kollegen? Ich sage Ihnen: Die Sicherheitsbehörden in diesem Land sind und sollen keine freischwebenden Strukturen sein, deren Amtsleitungen quasi keine Rechenschaft mehr ablegen müssen, weil sie Beamte auf Lebenszeit sind. Es ist richtig und wichtig, dass Kontrolle stattfindet, damit es in den Behörden kein Eigenleben geben kann.
Vielleicht einmal ein ganz hypothetisches Beispiel: Stellen Sie sich einmal vor, es gäbe einen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, auf Lebenszeit ernannt, der die Bekämpfung des Rechtsextremismus auf null herunterfährt. Das kann doch von niemandem hier gewollt sein. Es ist gut, dass der Dienstherr die Möglichkeit hat, mit einer neuen Personalie das Vertrauen in die Behörde wiederherzustellen, wo es notwendig ist.
Sie präsentieren mit Ihrem Gesetzentwurf eine scheinbare Lösung für ein nur scheinbares Problem. Wenn es Ihnen wirklich um eine bessere Arbeit unserer Sicherheitsbehörden geht, dann sollten wir darüber reden: Wie können wir nach den Pannen der letzten Jahre und ganz aktuell nach der neuerlichen Aufdeckung eines rechtsextremen Netzwerkers das Vertrauen der Bürger wieder zurückgewinnen? Wie erreichen wir mehr Bürgernähe, mehr Akzeptanz? Wie können wir Missstände künftig vermeiden? – Ihr Gesetzentwurf gibt keine Antworten auf all diese Fragen und verbessert die Situation der Behörden ganz bestimmt nicht.
Vielen Dank.