Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Alle Jahre wieder kommt die Beitragserhöhung. Auch wenn bald Weihnachten ist, mag ich in dieses Lied nicht einstimmen.
Dabei erkennen wir als Freie Demokraten an, dass gute Pflege kostet. Die Menschen in Deutschland sind bereit, in ihre Gesundheit und Pflege zu investieren. Die alternde Gesellschaft fragt: Gibt es künftig noch genug Menschen, die uns pflegen? Und: Wer soll das bezahlen?
Immer mehr alten und pflegebedürftigen Menschen stehen immer weniger junge Beitragszahler gegenüber. Wir wissen das seit langem. Das war bereits klar, als die Pflegeversicherung in den 90er-Jahren eingeführt wurde. Heute wissen wir, dass dieses Umlagesystem nicht mehr trägt. Spätestens wenn meine Generation, die Babyboomer, pflegebedürftig wird, droht der Kollaps. Deshalb müssen wir bei der Finanzierung der Pflege dringend umsteuern. Um dem demografischen Wandel gerecht zu werden, brauchen wir strukturelle Veränderungen,
sonst drohen uns immer neue Beitragserhöhungen.
Schon der vorige Gesundheitsminister Hermann Gröhe
hat bei der letzten Erhöhung von Beitragssatzstabilität bis zum Jahr 2022 gesprochen.
Das war 2017. Minister Spahn verspricht nun das Gleiche. Das klingt wie das Blüm’sche „Die Rente ist sicher“. Nur, glauben wird das niemand mehr.
Dabei weiß der Minister genau, was zu tun ist. Er hat sich dafür ausgesprochen, mehr in den Pflegevorsorgefonds zu zahlen, um Rücklagen für die Pflege der geburtenstarken Jahrgänge zu bilden. Er hat sich dafür ausgesprochen, die Förderung der privaten Vorsorge weiter auszubauen. Aus dem Ministerium heißt es hingegen, es sei dazu nichts geplant: kein Reformbedarf bei der Ausgestaltung der staatlichen Förderung zur Pflegevorsorge, kein Bedarf einer Umgestaltung des Pflegevorsorgefonds.
Jetzt ist der Minister bei diesem wichtigen Thema leider nicht da. Das finde ich sehr schade; denn ich wollte etwas aufgreifen, was er letzte Woche anlässlich der Haushaltsberatung gesagt hat.
– Mache ich auch. – Er hat nämlich den Wunsch geäußert, eine Debatte über die künftige Finanzierung der Sozialversicherung im Sinne der jüngeren Generation führen zu wollen. Das gilt auch für die Pflege. Wir Freie Demokraten sind bereit, diese Debatte zu führen; denn sie ist überfällig.
Deshalb haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem wir mehr Kapitaldeckung in der Pflegefinanzierung erreichen wollen. So können wir einen Beitrag zur Generationengerechtigkeit leisten.
Wir wollen eine Reform des Pflegevorsorgefonds. Wir wollen zusätzliche Modelle zur Förderung der Pflegevorsorge, zum Beispiel im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge oder der steuerlichen Berücksichtigung. Natürlich kann nur derjenige privat vorsorgen, der sich das auch leisten kann – das ist uns bewusst –, aber auch diese Menschen tun es aktuell zu wenig. Wenn wir es schaffen, das zu ändern, dann steht auch mehr Geld für diejenigen zur Verfügung, die staatliche Unterstützung dringend benötigen, nämlich Geringverdiener, seien es Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose oder Erwerbsgeminderte.
Es gibt eine Menge zu tun. Wir Freie Demokraten fordern einen Neustart in der Pflegefinanzierung und sind dialogbereit. Aber wir sind nicht bereit, weiter in Sozialversicherungssysteme zu investieren, die nicht zukunftsfest sind. Auch die Beitragszahler von heute und morgen haben ein Recht auf gute Pflege, wenn sie diese übermorgen benötigen.
Wir sollten endlich damit beginnen, Politik für Generationen und nicht nur für eine Legislaturperiode zu machen.
Der vorgelegte Gesetzentwurf zur Beitragserhöhung zeigt keinerlei Ansätze für eine nachhaltige Finanzierung; deshalb lehnen wir ihn ab.
Ich schließe damit die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Beitragssatzanpassung. Der Ausschuss für Gesundheit empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/6148, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 19/5464 und 19/6013 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke, der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion
bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit angenommen mit dem Stimmverhältnis der zweiten Beratung.
Wir sind noch beim Tagesordnungspunkt 13 a. Wir stimmen nun über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 19/6165 ab. Wer stimmt dafür? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der FDP-Fraktion bei Enthaltung der AfD-Fraktion abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 13 b. Wir setzen die Abstimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit fort. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/6148 die Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/5525 mit dem Titel „Pflege solidarisch finanzieren – Beitragserhöhungen stoppen“. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen.