Frau Zimmermann, vielen Dank für die Frage. Eben genau das ist der Grund, warum wir dieses Gesetz machen. Wir wollen diesen Menschen helfen.
Wir wollen ihnen andere Menschen an die Seite stellen, die ihnen helfen, die sie begleiten, etwa in der Weiterbildung, in der Förderung, die sie mitnehmen und ihnen auch bei privaten Dingen helfen.
All das tun wir, um so diesen Menschen zu helfen, wieder in Arbeit zu kommen.
Es ist doch wichtig, dass die Menschen in Arbeit kommen; ich glaube, darin sind wir uns einig. Arbeit bedeutet auch, sage ich einmal, eine Höhe an Mut, gesellschaftlich wieder etwas darzustellen. Gerade die Menschen, die lange in Arbeitslosigkeit sind – ich selber bin im Beirat des Jobcenters bei uns –, wollen arbeiten. Man muss den Menschen dabei helfen, wieder in Arbeit zu kommen. Das ist der Weg, nicht das ewige Jammern und Alles-Schlechtmachen; das ist nicht der Weg.
Wir schaffen durch den Rechtsanspruch auf Weiterbildungsberatung effiziente Rahmenbedingungen und unterstützen jeden Einzelnen dabei, den Anschluss an den Arbeitsmarkt zu halten. Durch die Stärkung der Weiterbildung verhindern wir die Arbeitslosigkeit präventiv, helfen aber auch, wieder in Arbeit zu kommen.
Solidarität, meine Damen und Herren, bedeutet für mich aber auch, Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einer wirtschaftlich guten Zeit finanziell zu entlasten. Aus diesem Grund ist eine Absenkung von 0,5 Prozentpunkten in der Arbeitslosenversicherung sehr gerechtfertigt. Ausschlaggebend ist vor allem die anhaltende positive wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Entlastung von insgesamt 2,6 Milliarden Euro jährlich zulässt. Trotzdem sorgen wir für eine gute Rücklage im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit. Damit ist auch diese in der Zukunft finanziell ordentlich abgesichert.
Wir entwickeln die Arbeitslosenversicherung zugunsten der Arbeitnehmer weiter. Mit der Ausdehnung der Rahmenfrist um 25 Prozent von zwei Jahren auf 30 Monate gehen wir aus meiner Sicht sinnvoll auf die veränderten Arbeitsbedingungen ein und stärken so den Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung. Wir verhindern zugleich eine Mehrbelastung, die durch notwendige Verbesserungen in der Pflege entsteht.
Meine Damen und Herren, das Qualifizierungschancengesetz bietet ein umfangreiches Maßnahmenbündel, das die Menschen in Deutschland finanziell entlastet, das aber auch die Veränderungen in der Arbeitswelt unterstützt. Ich bitte Sie im Namen der vielen Menschen, die davon profitieren werden, um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.