Ihre Frage hat, wenn ich Sie richtig verstanden habe, zwei Teile. Zum ersten sagten Sie, dass der Arbeitsort im Flugzeug ist. Natürlich sind die Pilotinnen und Piloten und die Flugbegleitenden im Flugzeug unterwegs. Aber sie haben eine Homebase, einen Heimathafen. Sie sind hier beschäftigt und angestellt. Es sind in Deutschland Tausende in diesem Bereich angestellt.
Von daher gehe ich schon davon aus, dass da, wo mehr als fünf Beschäftigte – so ist die Regelung im Betriebsverfassungsgesetz – einen Heimathafen, einen Arbeitsplatz bzw. eine Beschäftigung haben, dort auch ihre Vertretung, nämlich ihren Betriebsrat, wählen.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage, ob dieses Gesetz verfassungskonform ist: Ja, selbstverständlich, sonst würden wir es nicht vorlegen.
Das Bundesarbeitsministerium, aber auch das Bundesjustizministerium machen sehr gute Gesetze. Wir haben sie geprüft, sie wurden vorgestellt. Wir haben bereits das Betriebsverfassungsgesetz, und auch das ist nicht verfassungswidrig. Wir machen das jetzt endlich, nach so langer Zeit, auch für die Pilotinnen und Piloten und die Flugbegleitenden. Ja, das ist konform; passt.
Diese Beschäftigten streiken also zu Recht. Ich bin froh, dass wir da Streikpaten haben. Ich sehe gerade Cansel Kiziltepe, Andreas Rimkus und Arno Klare, und es gibt noch viele andere, die gesagt haben: Wir gehen mit an ihrer Seite; so kann es nicht sein. – Dafür bin ich dankbar. Ich bin auch dankbar, Hubertus Heil, dass Sie vor fünf Wochen nach Frankfurt gefahren sind und mit den Streikenden geredet haben, und ich bin froh, dass ich selber vor fünf Wochen an dieser Stelle darüber reden konnte, was wir alles vorhaben. Dass wir das in dieser kurzen Zeit umgesetzt haben und auf den Weg bringen, ist, glaube ich, etwas richtig Gutes für die Menschen.
Das, was wir hier machen, ist, finde ich, ein weiterer Meilenstein; denn nicht der billige Jakob sollte gewinnen. Entscheidend ist auch nicht die Flughöhe; entscheidend ist die Augenhöhe, auf der man sich begegnet.
Vielen Dank.