Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Weltgemeinschaft nicht ausreichend auf große Fluchtbewegungen vorbereitet ist. Eine humanitäre Katastrophe durch die Unterversorgung der Einrichtungen des UNHCR konnte nur durch die Londoner Geldgeberkonferenz vermieden werden. Es fehlt zurzeit an der erforderlichen internationalen Zusammenarbeit zur Vermeidung, Ordnung und Steuerung der Migration.
Die Einsicht, dass eine abgestimmte und vernetzte internationale Politik erforderlich ist, hat letztlich 2016 zu der New Yorker Erklärung der Vereinten Nationen geführt, in der man einen Pakt für Flüchtlinge und Migranten auf den Weg gebracht hat. Die Staatengemeinschaft gab den Auftrag, diese bis 2018 zu erarbeiten. Im Juni 2018 haben sich alle UN-Mitgliedstaaten – bis auf die Vereinigten Staaten von Amerika – auf den jetzt vorliegenden Inhalt verständigt. Die feierliche Annahme soll am 10./11. Dezember 2018 in Marrakesch erfolgen.
Bereits der Text des Dokuments betont, dass es sich um einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen handelt. Es werden weder Rechte erweitert noch einklagbare Rechte begründet. Es handelt sich vielmehr um politische Erklärungen, insbesondere um die politische Zusage verstärkter internationaler Zusammenarbeit, die dringend erforderlich ist.
Es geht an dieser Stelle nicht um mehr oder weniger.
Die AfD will mit dem vorliegenden Antrag erreichen, dass die Bundesregierung in Marrakesch eine Protokollerklärung abgibt, dass der Globale Migrationspakt unverbindlich ist und unverbindlich bleibt. Schauen Sie mal in Ihren eigenen Antrag. In der Antragsbegründung behaupten Sie, dass dies nach einer Kurzinformation des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages möglich sei, um zu verhindern, dass Völkergewohnheitsrecht entsteht.
Aber, meine Damen und Herren, das folgt gerade nicht aus der Kurzinformation. Das Gegenteil ist richtig. Der Wissenschaftliche Dienst stellt fest, dass die Bundesregierung einen völkerrechtlich nicht verbindlichen migrationspolitischen Pakt anstrebt und dass dieser auch in der deutschen Rechtsordnung keine rechtliche Bindung erzeugt. Ausdrücklich stellt der Wissenschaftliche Dienst fest, dass die von Ihnen angestrebte Protokollerklärung in der Staatenpraxis eher ungewöhnlich wäre. Aber sie wäre nicht nur ungewöhnlich; sie wäre absurd und widersinnig.
Ich erkläre Ihnen gerne, woran das liegt: Der Migrationspakt soll angenommen und nicht unterzeichnet werden. Es handelt sich nicht um einen völkerrechtlichen Vertrag, sondern um eine einfache Konvention. Deshalb erfolgt auch keine Ratifizierung durch die Parlamente.
Nochmals: Ausdrücklich wird im Text festgestellt, dass es sich nicht um einen verbindlichen Kooperationsrahmen handelt. Es wird zudem bekräftigt – das wissen Sie genau –, dass es das souveräne Recht der Staaten ist, die nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen und die Migration in ihrem Hoheitsgebiet selbst zu regeln.