Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst muss ich sagen: Wir mussten vorhin mal wieder acht Minuten lang krudes Zeug von der AfD hören. Dabei war nicht eine – nicht eine! – Sekunde lösungsorientiert.
Ich muss Ihnen sagen: Die Einführung des Mindestlohns macht mich als Mitglied der SPD-Fraktion immer noch stolz. Er ist ein Erfolg, weil alle Horrorszenarien, wonach Mindestlöhne Arbeitsplätze vernichten, ausgeblieben sind, weil er messbare Einkommensverbesserungen gebracht hat, weil vor allem Frauen, prekär Beschäftigte, Arbeitnehmer in kleinen Betrieben und Beschäftigte mit Migrationshintergrund von ihm profitieren und weil mehr sozialversicherungspflichtige Jobs entstanden sind.
Gleichwohl darf man sich auf Erfolgen nicht allzu lange ausruhen. Im Gegenteil: Man muss sich und seine Entscheidungen immer wieder auf den Prüfstand stellen und schauen, welche Regelungen zeitgemäß sind. Deshalb ist es richtig, dass die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns von verschiedenen Seiten, auch in der SPD, debattiert wird. Die Höhe sollte aber nicht willkürlich in die Runde geworfen werden, sondern wir sollten uns den Handlungsrahmen der Mindestlohnkommission anschauen. Dort stehen die Sozialpartner im Vordergrund. Das halte ich nach wie vor für klug. Wir folgen damit einer langen und guten Tradition. Die Mindestlohnkommission orientiert sich an Tarifentwicklungen und allgemeinen Wettbewerbsbedingungen.
Wir werden uns diesen Mechanismus anschauen müssen, wenn wir schneller steigende Mindestlöhne erreichen wollen. Man könnte zum Beispiel darüber nachdenken, den Anpassungsrhythmus zu verkürzen. Bisher entscheidet die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre, wie Sie wissen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Mindestlohn allein kann nicht alle sozialpolitischen Probleme lösen. Er macht zum Beispiel die steigenden Mieten nicht wett. In seiner jetzigen Höhe sorgt er auch nicht für angemessene Einkünfte im Alter.
Man kann es gar nicht oft genug betonen: Der Mindestlohn ist eine Lohn unter grenze. Er dient dazu, dass sich die Wettbewerber bei den Löhnen nicht unterbieten und dem Preisdruck nicht auf dem Rücken von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nachgeben.
Weniger als den festgelegten Mindestlohn wollen wir niemandem zumuten. Arbeitskraft hat ihre Würde, und Arbeit hat ihren Preis.
Als Gewerkschaftsmitglied füge ich hinzu: Das beste Mittel für gute Löhne und vernünftige Arbeitsbedingungen sind umfassend geltende Tarifverträge. Der Mindestlohn hilft derzeit vor allem dort, wo keine Tarifbindung besteht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bernd Rützel hat es bereits gesagt: Wer Lohnuntergrenzen beschließt, muss auch überwachen, dass sie eingehalten werden.
Es ist nur folgerichtig, dass wir mit dem Bundeshaushalt 2019 beschlossen haben, 351 weitere Stellen für die Mindestlohnkontrolle der Zollverwaltung einzurichten.
Die Hinweise, dass an vielen Stellen der Mindestlohn nicht eingehalten wird, sind äußerst alarmierend. Kontrollen sind eine Frage der Gerechtigkeit – nicht nur gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sondern auch gegenüber den Arbeitgebern. Die ehrlichen Unternehmen sollen am Ende nicht die Dummen sein.
Meine Damen und Herren und vor allem liebe junge Zuhörer, wie Sie wissen, gilt der gesetzliche Mindestlohn für Auszubildende nicht. Auch sie verdienen eine Mindestanerkennung. Momentan gibt es große Unterschiede bei den Azubi-Gehältern. Je nach Branche und Region gibt es Ausbildungsberufe, bei denen weniger als 400 Euro gezahlt werden. Andere Betriebe vergüten mit mehr als 1 000 Euro. Wieder andere Auszubildende müssen ihre Berufsausbildung komplett bezahlen. Diese Unterschiede sind kaum nachvollziehbar und verringern an mancher Stelle auch die Attraktivität der Berufsausbildung.
Dem gesetzlichen Mindestlohn muss endlich auch eine Mindestausbildungsvergütung folgen.
Ich bin sehr froh darüber, dass wir uns in der Großen Koalition auf deren Einführung geeinigt haben. Auch hier gilt es, einen angemessenen Mechanismus für die Höhe der Vergütung zu finden. Der DGB schlägt vor, dass die Höhe der Mindestausbildungsvergütung bei 80 Prozent der durchschnittlichen Vergütung liegen und jährlich angepasst werden sollte. Diese Idee finde ich gut.
Herzlichen Dank und Glück auf!