Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister Heil! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal muss ich mich fragen: Herr Pohl, in welcher Welt leben Sie eigentlich?
Aber jetzt zum Thema. Der aktuelle Mindestlohn beträgt seit Januar dieses Jahres 9,50 Euro je Zeitstunde. Das ist bereits die dritte Anpassung. Sie fällt coronabedingt nicht so hoch aus wie zunächst beabsichtigt.
Und ja, Sie haben recht: Das ist zu wenig, zu wenig, um nicht in Armut zu leben, zu wenig für eine armutsfeste Rente. Aber die Höhe des Mindestlohns und dessen vorsichtige Anpassung legen wir hier nicht fest. Ich kann mich sehr genau daran erinnern, wie groß die Proteste gegen die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes waren, die im Übrigen bei starker Enthaltung der Linken erfolgte.
Damals ging die Welt unter, auch wenn das heute vielleicht keiner mehr wahrhaben will. Prognostiziert wurden Szenarien von Massenarbeitslosigkeit, Abwanderung von Unternehmen ins Ausland und diverse Bürokratiemonster durch überbordende Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohnes. Diese Märchenstunde setzt die AfD heute hier fort.
Eingetroffen ist von alledem nichts. Im Gegenteil: Der Mindestlohn ist ein Erfolg und hat gezeigt, dass auch die Wirtschaft durch steigende Binnennachfrage profitiert. Nur, dass er überhaupt durchgesetzt werden konnte, liegt daran, dass er mit Bedacht und Vorsicht auf Grundlage der Tarifentwicklung und der Abwägung konjunktureller Faktoren eingeführt wurde.
So bestimmen die sechs Mitglieder der paritätisch besetzten und dafür zuständigen unabhängigen Mindestlohnkommission seine Höhe auf Basis von Gutachten, Forschungsaufträgen, Stellungnahmen und Workshops. Insgesamt sind seit Gründung der Kommission circa 30 Gutachten in Auftrag gegeben und erstellt worden.
Der Mindestlohn ist eines der am besten kontrollierten Instrumente des Arbeitsmarktes. Bei ihm haben wir ein gutes wissenschaftliches Fundament, auf dem wir weitere Verbesserungen vorschlagen und wagen können, ohne dass es wieder zu Wellen der Empörung kommt. Natürlich wollen wir in Zukunft einen armutsfesten Mindestlohn,
der sich am besten am Medianlohn orientiert. Das muss unser nächster Schritt sein.
Meine Damen und Herren, um dieses Ziel zu erreichen, sind einige Verbesserungen notwendig. Lassen Sie mich hier nur drei nennen.
Eine ist die Erweiterung der Prüfparamenter für die Festsetzung des Mindestlohns. Hier wollen wir mehr Spielräume öffnen und die Armutsgefährdung als weitere Prüfvorgabe festlegen.
Darüber hinaus gehören – das hat Bernd Rützel schon gesagt – Feiertags-, Sonntagszuschläge, die Schmutzzulage und andere Erschwerniszulagen ausgezahlt und nicht mehr auf den Mindestlohn angerechnet. Warum dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die den Mindestlohn erhalten, nicht von diesen Zulagen profitieren? Das kann doch, bitte schön, nicht wahr sein.
Schließlich wollen wir den Mindestlohn besser durchsetzen. Immer noch gibt es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht ausreichend über die Höhe informiert sind. Hier wollen wir nachsteuern und die aktuell geltenden Mindestlöhne verpflichtend in den Arbeitsvertrag schreiben lassen. Selbstverständlich müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber darüber hinaus ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über jede weitere Erhöhung des Mindestlohnes schriftlich informieren.
Aber auch das sage ich hier: Mir wäre es am liebsten, wir müssten gar nicht über Mindestlöhne reden. Ich möchte tariflich geschützte, gute Arbeitsplätze. Daran lassen Sie uns gemeinsam arbeiten,
übrigens getreu dem Motto des DGB: Würde hat ihren Preis – Arbeit hat ihren Preis.
Herzlichen Dank und Glück auf!