Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuhörer!
Der Staat ist […] die Sache des Volkes. Volk aber ist nicht jede beliebig zusammengewürfelte Anhäufung von Menschen, sondern der Zusammenschluss einer größeren Zahl, die durch eine einheitliche Rechtsordnung und ein gemeinsames Staatsziel zu einer Gesellschaft wird.
So der römische Publizist und Politiker Cicero bereits vor Jahrhunderten.
Deutschland ist kein Siedlungsgebiet, Deutschland ist die Heimat des deutschen Volkes, aller deutschen Patrioten, egal, woher sie kommen,
so ist es, und so soll es auch bleiben.
Das Recht auf Heimat, von dem bezeichnenderweise weder im Globalen Migrationspakt noch im Globalen Flüchtlingspakt die Rede ist,
findet sich inhaltlich unter anderem in den beiden internationalen Pakten über bürgerliche und politische Rechte – dort sogar rechtlich verbindlich – und im vierten Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention.
Dieses Recht auf Heimat wird durch den Globalen Flüchtlingspakt und den Globalen Migrationspakt unterminiert.
– Dazu komme ich jetzt. – Kommen wir also zum Globalen Flüchtlingspakt. Dieser spricht unter Punkt 3.2 über Neuansiedlungsprogramme, die eingerichtet oder sogar ausgeweitet werden sollen. Resettlement, zu Deutsch Umsiedlung, ist nach offizieller internationaler Definition die freiwillige Aufnahme von Flüchtlingen aus einem Staat, in dem sie bereits Schutz genießen. Anders gesagt ist es ein Umverteilungsprogramm, mit dem weitere Flüchtlinge nach Deutschland und Europa umgesiedelt werden sollen.
Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen spricht von weltweit 1,2 Millionen, die eine solche Gelegenheit erhalten sollen. Das entspricht übrigens ziemlich genau der Zahl der Menschen, die durch die Merkel’sche Grenzöffnungspolitik 2015 illegal in unser Land kamen.
Die UN-Menschenrechtskommission hat am 17. April 1998 in einer Entschließung Folgendes erklärt – ich zitiere –:
Jegliche Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die demografische Zusammensetzung einer Region, in der eine nationale, ethnische, sprachliche oder andere Minderheit oder eine autochthone Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Vertreibung, Umsiedlung und/oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig.
Dieses gigantische Umsiedlungsprogramm also, über das die Bürger, wenn es nach Ihnen ginge, gar nicht informiert werden würden,
ist rechtswidrig, weil es das Recht auf Heimat gefährdet.
– Ich weiß nicht, ob Sie an sie glauben. Ich jedenfalls tue das nicht.
Es gibt mehrere Erklärungen. Unter anderem wird gesagt, das sei alles nur eine politische Absichtserklärung, Deutschland habe alle Ziele schon erfüllt. Schauen wir doch mal, was die Bundesregierung schwarz auf weiß auf eine Kleine Anfrage übrigens der Grünen mit der Drucksache 19/2945 geantwortet hat:
Die Bundesregierung strebt ... an, dass der GCR
– der Global Compact for Refugees –
mit einem Aktionsprogramm unterlegt wird, das seine effektive Umsetzung sicherstellt.
Man braucht kein Prophet zu sein, um zu wissen, wie das Ganze ausgeht: Deutschland wird als Musterknabe alle selbst eingegangenen Verpflichtungen übererfüllen, und die Polen, die Ungarn und andere werden einfach sagen: Mit uns nicht! – Und recht haben sie.
Wir brauchen keinen Globalen Flüchtlingspakt. Was wir brauchen, ist die heimat- und kulturnahe Unterbringung von Flüchtlingen und die Verankerung des Rechts auf Heimat in unserem Grundgesetz.
Vielen Dank.