Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Es ist die Politik von CDU und CSU, die Zuwanderung zu steuern, sie zu begrenzen bzw. an unseren nationalen Interessen auszurichten. Wir haben mit der Obergrenze einen klaren Rahmen gezogen, und wir haben mit den Vereinbarungen der Koalition von Anfang Juli zur Zurückweisung im Transitverfahren gezeigt, dass wir bereit sind, dafür effektive nationale Maßnahmen zu ergreifen.
Aber wenn man im Ergebnis eine nachhaltige Begrenzung und Steuerung der Zuwanderung erreichen will, dann geht das nur im Zusammenspiel von nationalen und internationalen Maßnahmen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das EU-Türkei-Abkommen funktioniert, und es hat einen wesentlichen Beitrag zum Rückgang der Flüchtlingszahlen geleistet. Wir brauchen solche Abkommen mit weiteren Staaten, insbesondere auf dem afrikanischen Kontinent. Sie wissen, dass wir als Bundesrepublik für die Rücknahme von Personen nach der Zurückweisung im neuen Transitverfahren bereits bilaterale Abkommen abgeschlossen haben und dass wir weitere solcher Vereinbarungen brauchen und schließen werden. Schließlich werden wir auch das Aufenthaltsrecht von Fachkräften auf der Schiene der Fachkräftezuwanderung davon abhängig machen, dass mit den jeweiligen Herkunftsstaaten ebenfalls Rücknahmeabkommen bestehen.
Sie sehen also: Wichtige Instrumente der Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung sind, auch wenn sie nationalen Ursprungs sind, von Übereinkünften auf transnationaler und auf internationaler Ebene abhängig. Wer nationale Maßnahmen fordert, muss wissen, dass er diese nur im Konzert mit internationalen Maßnahmen in die Tat umsetzen kann. Oder es bleibt eben ein Täuschungsversuch. Genau mit diesem Täuschungsversuch sind Sie heute aufgeflogen, Herr Gauland. Sie sind aufgeflogen, weil Sie kein einziges inhaltliches Argument vorbringen konnten. Deswegen haben Sie sich in dieser Debatte heute bis auf die Knochen blamiert.
Das ist ganz einfach erklärbar. Deshalb war es gut, dass die Sache einmal im Parlament coram publico verhandelt wird,
dass Sie sich den Argumenten stellen müssen und nicht länger nur in den dunklen Ecken der sozialen Medien in immer nur eine Richtung feuern und ohne Argumente unterwegs sein können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich ist der Druck auf Staaten mit hohen Standards wie die Bundesrepublik Deutschland ungleich höher als auf Staaten mit niedrigen Standards. Und genau da setzt der Global Compact an.
Genau hier wird deutlich, wie sehr der Pakt den deutschen Interessen der Begrenzung und Steuerung der Zuwanderung entspricht. Wir wollen den Schleusern das Handwerk legen und Menschen ohne Bleibeperspektive von vornherein davon abhalten, sich auf den Weg über das Mittelmeer zu machen.
Genau das entspricht der Zielrichtung des Global Compact.
Ziel 9: Verstärkung der grenzübergreifenden Bekämpfung der Schleusung von Migranten.
Es ist unsere Politik, Fluchtursachen zu bekämpfen. Genau das entspricht der Zielrichtung des Global Compact. Ziel 2: Minimierung nachteiliger Triebkräfte und struktureller Faktoren, die Menschen dazu bewegen, ihre Herkunftsländer zu verlassen.
Wir wollen wissen, wer zu uns kommt, damit wir an funktionierenden Grenzen sauber unterscheiden können zwischen denjenigen, die unsere Hilfe in der Not brauchen, und denjenigen, die dieser Hilfe nicht bedürfen und sie missbrauchen wollen, zwischen denjenigen, deren Aufenthalt in unserem Land unseren Interessen dient, und denjenigen, die unseren Interessen zuwiderhandeln.
Genau das entspricht der Zielsetzung des Global Compact: Ziele 4 und 11: Sicherstellung dessen, dass alle Migranten über den Nachweis einer rechtlichen Identität und ausreichend Dokumente verfügen sowie integriertes, sicheres und koordiniertes Grenzmanagement. Ich füge hinzu: auf der Basis einer nationalen Definition dessen, was reguläre und was irreguläre Migration ist.
Das ist nämlich genau der Kern dieses Compact.
Wir wollen eine zügige Aufenthaltsbeendigung und Rückführung von den Menschen, deren Bleiberecht endet.
Wir wollen uns dabei weniger mit den Herkunftsstaaten herumärgern. Genau das entspricht der Zielrichtung des Global Compact: Ziel 21: Zusammenarbeit beim Rückkehrmanagement.
Und ja, natürlich benennt der Global Compact nicht nur repressive Maßnahmen, sondern auch Maßnahmen zur Gewährleistung von Standards. Das Entscheidende ist nur – damit komme ich zum Ende –, dass Deutschland alle diese Standards ausnahmslos längst erfüllt. Weil andere Staaten sie nicht erfüllen, war der Migrationsdruck auf Deutschland in der Vergangenheit zu hoch. Deshalb liegt es im ureigenen deutschen Interesse, international zu einer Angleichung der Standards zu kommen.
Deshalb sage ich Ihnen als letzten Satz: Ich hätte nichts dagegen, wenn der Global Compact rechtlich bindend wäre.
Deutschland hätte dabei nichts zu befürchten, sondern nur etwas zu gewinnen.
Vielen Dank.