Zu den Messstellen: Ich habe neulich einen Kommunalgipfel veranstaltet, auf dem die betroffenen Kommunen alle anwesend waren. Nicht eine einzige hat sich bereit erklärt, überhaupt darüber nachzudenken, die Messstellen zum jetzigen Zeitpunkt zu verändern. Vielleicht können Sie mit Ihren Vertretern auf kommunaler Ebene in die Richtung arbeiten, dass man die Spielräume ganz ausschöpft. Aber die Kommunen waren dazu angesichts der augenblicklichen Lage nicht bereit. Sie sind allerdings bereit, ihre Luftreinhaltungspläne zu verbessern.
Ich will noch einmal auf Folgendes hinweisen: Bei der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geht es nicht um die Veränderung des Grenzwertes – der Grenzwert beträgt natürlich 40 Mikrogramm pro Kubikmeter –, sondern es geht um die Frage, ob angesichts der Maßnahmen, die wir jetzt von der Bundesebene finanzieren, der Grenzwert in Städten mit Überschreitung bis zu 50 Mikrogramm erreicht werden kann – und das bejahen wir –, dass in kurzer Zeit, bis 2020, die 40 Mikrogramm pro Kubikmeter eingehalten werden können, deshalb Fahrverbote unverhältnismäßig sind – wir beziehen uns da auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts – und nur dort, wo die Werte oberhalb von 50 Mikrogramm liegen, weitere Maßnahmen durchgesetzt werden müssen. Also: Wir verändern keinen Grenzwert.