Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Antrag ist erstens ein Dokument des real existierenden Populismus:
Es handele sich um eine Millionärsteuer, welche eine angebliche „steuerliche Privilegierung von Vermögen“ kompensiere. Meine Damen und Herren, das hat eine große Entfernung zu jeder Art von Realitätswahrnehmung, was steuerliche Zusammenhänge angeht. Dies ist ein Appell an die niederen Gefühle gegen die angeblich Reichen, meine Damen und Herren. Das ist Gruppendiskriminierung.
Wenn man in München, Frankfurt und Hamburg drei Wohnungen besitzt – ein kluger Kollege hat es ja schon gut vorgerechnet – und eine davon bewohnt, ist man bereits Vermögensmillionär und wird somit steuerpflichtig. Man wird es jeden Tag mehr – wegen der Immobilienblase, welche der Herr des Schuldenturms in Frankfurt am Main mit Fleiß erzeugt.
Wenn die Blase dann platzt, ist der Wohnungseigentümer wieder ärmer, hat aber vorher die Blasensteuer gezahlt.
Zweitens. Dieser Antrag ist auch ein Dokument des real existierenden Sozialismus, einer Religion, deren Zahl gläubiger Anhänger nach 1989 kleiner geworden ist; aber es gibt sie noch. Ihr Credo lautet: Es ist genug da; man muss es nur richtig verteilen.
Das kennen wir. Das geht zurück bis 1848. Das ist schon eine ältere Weisheit.
Diese Parole war stets Ausdruck eines völligen Unverständnisses des Wirtschaftsprozesses. Deshalb tritt auch in jedem sozialistischen Land quasi gesetzeskonform die Verarmung der Bevölkerung ein; das ist sozusagen Naturgesetz.
Meine Damen und Herren, nach der Verarmung kommt dann immer die Totalisierung solcher Staaten. Man muss die Meinungsfreiheit einschränken, und dann muss man autoritäre Systeme einführen, damit nicht ein zweites Mal gewählt werden kann. Nur dann kann man Sozialismus aufrechterhalten.
Der steuerliche Zugriff auf die Vermögenssubstanz, meine Damen und Herren, insbesondere Betriebsvermögen, als Mittel der Staatsfinanzierung ist Kampf gegen jeden prosperierenden Wirtschaftsprozess. Er stellt eine Enteignung dar und verstößt damit gegen Artikel 14 GG; das wäre näher darzustellen nur jenseits von fünf Minuten. Er dient nicht einmal – das ist der Kick – der Umverteilung. Die Suggestion wird aufrechterhalten, aber er dient nicht der Umverteilung, die diesen Eingriff angeblich rechtfertigt; er erhöht allein die Staatseinnahmen.
Das Stichwort „Lastenausgleich“ ist gefallen. Auch ihn haben, glaube ich, nur wenige verstanden. Der Lastenausgleich ging nie in die Staatskasse, sondern das war die Umverteilung von Bürger zu Bürger. Der Staat hatte die Hand nicht dazwischen. Der Lastenausgleich wurde sogar mit Staatsmitteln in einem Sondervermögen angereichert. Das ist das Gegenteil von den Fantasien, die Sie an dieser Stelle verbreiten.
Deshalb, meine Damen und Herren, ist zu Recht die Lohnsummensteuer als Substanzeingriff bereits in den 70er-Jahren von der SPD-FDP-Koalition abgeschafft worden. Deshalb ist zu Recht 1997 aus den gleichen Gründen die Gewerbekapitalsteuer von der CDU/CSU-FDP-Koalition abgeschafft worden. Deshalb wird die teilweise Zurechnung von Schuldzinsen beim Gewerbeertrag als Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer zu Recht kritisiert und muss für die Zukunft abgeschafft werden. Deshalb ist zu Recht die Vermögensteuer von der CDU/CSU-FDP-Koalition 1997 in der Erhebung ausgesetzt worden und muss folgerichtig endgültig abgeschafft werden.
Liebe Freunde, aktuell will Präsident Macron die Vermögensteuer in Frankreich zumindest teilweise abschaffen, um heimische Investoren in Frankreich zu halten. Was für ein kluger Mann! Er war vor einem Jahr noch Wirtschaftsminister einer sozialistischen Regierung in Frankreich. Ein seltsamer Vorgang!
Und im Übrigen gilt, meine Damen und Herren: Dieser Staat hat kein Einnahme-, sondern ein Ausgabenproblem,
und das wird in jüngster Zeit gerade unlösbar gemacht: Die Immigrationswelle wird staatliche Folgekosten von 1 Billion Euro nach sich ziehen – 1 Billion! –