Werte Kollegin, wenn Sie sich die Zahlen anschauen, sehen Sie: Diese sprechen eine andere Sprache. Das EEG 2014 sieht einen jährlichen Zubau für Photovoltaik in Höhe von 2,5 Gigawatt vor. Wir haben im letzten Jahr unter dem Regime von Ausschreibungen circa 6 Gigawatt ausgeschrieben bzw. bewilligt. Das spricht eigentlich gegen Ihre Argumentation.
Der Anteil der bayerischen Windkraftwerke an der Gesamtzahl ist verschwindend gering, selbst dann, wenn man berücksichtigt, dass es hier Vorzieheffekte gab.
Beim Klimaschutz sind, wie gesagt, die langfristigen Ziele umso wichtiger. Diesbezüglich wird sich klar positioniert, sodass die 2030-Ziele, aber auch die 2050-Ziele gelten. Erstmalig werden auch die Mittel zur Erreichung der Ziele benannt. Das gab es im Jamaika-Papier übrigens nicht. Natürlich muss gerade die Kohleverstromung zur Minderung der Emissionen beitragen. Es muss uns jedoch klar sein, dass wir früher oder später aus der Kohleverstromung aussteigen werden. Mir ist natürlich lieber, wenn dies früher als später gelingt. Aber natürlich haben wir auch eine Verantwortung gegenüber den Regionen. Wir müssen Perspektiven aufzeigen und die betroffenen Regionen unterstützen. Auch darauf wird im Sondierungspapier Bezug genommen. Wir werden die Menschen in den betroffenen Regionen nicht im Stich lassen.
Darüber hinaus dürfen wir gerade beim Klimaschutz die europäische und die globale Dimension nicht vergessen. Ein einheitlicher CO 2 -Preis auf europäischer Ebene ist nach wie vor das geeignetste Mittel für wirksamen Klimaschutz.
Im zweiten Antrag thematisieren Sie den Ausbau der Windenergie. In Zahlen beläuft sich der Ausbau 2014 auf 4,8 Gigawatt, 2015 auf 3,7 Gigawatt, 2016 auf 4,6 Gigawatt und 2017 wahrscheinlich auf annähernd 6 Gigawatt. Ursprünglich waren 2,5 Gigawatt im Jahr geplant. Zum Vergleich: Die Nennleistung eines Kernkraftwerks beträgt circa 1,5 bis 2,5 Gigawatt. Daran sieht man, was hier letztlich umgesetzt wird.