Wir machen das nachher, am Ende, Herr Kollege. – Also: Die koordinierte, gesteuerte Inanspruchnahme der Ressource „Arzt“ ist aus Sicht der Ärzte sicher richtig, aber genauso richtig ist es aus Sicht der Kassen und der Beitragszahler, den Grundsatz der Beitragsstabilität zu erhalten. Und wir in der Politik – vor allen Dingen, wenn wir eine Fraktion mit Verantwortung sind – müssen diesen Spagat gestalten. Das ist das Wesentliche.
Jetzt fordern AfD und FDP die Entbudgetierung. Offensichtlich ist für Sie die Beitragssatzstabilität also herzlich überflüssig.
Offensichtlich ist es Ihnen entgangen, dass bereits heute ein Drittel aller vertragsärztlichen Leistungen extrabudgetär vergütet werden. Offensichtlich ist Ihnen auch entgangen, dass der Anteil der so geförderten Leistungen seit Jahren zunimmt.
Offensichtlich ist Ihnen gar nicht bekannt, dass in den Fällen des § 87b und § 100 die Fallzahlenbegrenzungen heute gar nicht angewendet werden dürfen.
Und offensichtlich ignorieren Sie, dass mit unserem Entwurf bereits verbindliche Vorgaben zur Anerkennung von Praxisbesonderheiten festgestellt werden, und das finde ich einfach jammerschade.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Teil des TSVG ist auch das Heilmittelpaket. Für unsere Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen heben wir die Obergrenze für Vertragsverhandlungen an. Wir kehren von der Anbindung an die Grundlohnsumme komplett ab, heben zusätzlich die Honorare an, übertragen ihnen die Versorgungsverantwortung für die Art der Leistungserbringung
und gehen einen wichtigen und richtigen Schritt in Richtung Digitalisierung. Es wird eine elektronische Patientenakte geben, und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie das elektronische Rezept werden dann im Jahr 2021 zur Verfügung stehen. Smartphones und Tablets – auch das ist eine schöne Botschaft – werden es künftig möglich machen, dass die Versicherten auf ihre Daten zugreifen können.
Wir haben gemeinsam ein Interesse, dass die Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen erhalten werden muss. Auch dort muss sich jeder Bürger auf eine wohnortnahe, zügige und gute Versorgung verlassen können. Auch dort muss es attraktiv bleiben, sich als Arzt niederzulassen. Deswegen heben wir dort die Zulassungssperren für Neuniederlassungen auf. Mehr noch: Für Ärzte, die dort praktizieren, werden die regionalen Zuschläge verpflichtend bezahlt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Stichwort „flächendeckende Versorgung“ ist mir und meinen Kollegen aus der AG Gesundheit auch die aktuelle Diskussion um die Versorgung mit Apotheken ein Anliegen. Meine Haltung zum Versandhandelsverbot ist bekannt. Die Diskussion über die Gleichpreisigkeit kann man führen; aber Boni, die ausschließlich ausländische Versandhändler gewähren sollen, tragen ganz sicher nicht dazu bei, dass eine flächendeckende Apothekenversorgung erhalten bleibt.
Meine Damen und Herren, ein letztes Thema: Die MVZ-Gründung durch Kapitalinvestoren macht uns Sorgen.