Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Viele von uns freuen sich schon auf die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage. Ich auch; denn die Erinnerungen an Weihnachten in Familie in Dresden gehören für mich zu den schönsten Kindheitserinnerungen.
Doch bei all dieser Vorfreude sollten wir eins nicht vergessen. Für viele Eltern stellen sich angesichts des bevorstehenden Festes viele sorgenvolle Fragen: Wie beschere ich meinem Kind ein schönes sorgenfreies Fest, obwohl das Geld schon so vorne und hinten nicht reicht? Wie verhindere ich, dass der Mangel, der bei uns beständiger Gast ist, wenigstens in dieser Zeit nicht so sichtbar ist?
Ja, viele Menschen in diesem Land haben Probleme, mit ihrem Einkommen bis zum Monatsende über die Runden zu kommen. „Monatsende“ bedeutet für diese Menschen vor allem eins: dass man jeden Cent dreimal umdrehen muss. Das Monatsende bedeutet für diese Menschen, dass die Kinder besonders häufig Geburtstagsfeiern ihrer Schulfreunde absagen müssen, weil das Geld nicht mehr für ein Geschenk reicht und die Scham verhindert, dass man offen damit umgeht. Das, was für das Monatsende gilt, schlägt mit voller Härte am Jahresende zu. Das kann uns nicht kaltlassen.
Um wenigstens Familien mit Kindern zu helfen, schlagen wir ein Kinderweihnachtsgeld vor – für ein sorgenfreies Fest für alle. Dieses Kinderweihnachtsgeld soll einem halben Kindergeld entsprechen. Wir reden also von rund 100 Euro pro Kind – und das ohne Anrechnung auf Sozialleistungen. Das ist der große Unterschied zur Kindergelderhöhung.
Unser Ansatz ist dabei inklusiv; denn es soll verschiedenen Kindern zustehen: sowohl Kindern, die in Sozialleistungsbezug sind,
als auch Kindern von Geflüchteten und Asylbewerbern und Asylbewerberinnen, auch wenn Weihnachten für sie ein neuer Brauch ist, sowie Kindern von Eltern mit mittlerem Einkommen, Herr Schrodi. Wir wollen nicht die Gruppen gegeneinander ausspielen. Lediglich die reichsten 25 Prozent wären draußen, die zusätzlich zum Kindergeld noch vom Steuerfreibetrag profitieren; denn sie profitieren schon besonders. Nach unseren Berechnungen würden 13 Millionen Kinder und Jugendliche in den Genuss eines solchen Kinderweihnachtsgeldes kommen. Ich finde, das sollten wir in Angriff nehmen.
Nun haben einige von Ihnen – wie überraschend und wie unoriginell! – unseren Antrag als Populismus gebrandmarkt.
Aber einst gab es für Menschen mit Sozialhilfebezug eine Weihnachtsbeihilfe. Anerkannte Institutionen wie der Deutsche Verein haben Empfehlungen für die Höhe dieser Weihnachtsbeihilfe gegeben. Mit der Einführung von Hartz IV wurde diese Weihnachtsbeihilfe eingestellt, außer für junge Menschen in stationären Einrichtungen, und das, obwohl nicht klar ist, dass bei der Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes die Weihnachtsbeihilfe abgedeckt wird. Also, es ist unter Fachleuten sehr wohl umstritten, ob die Einstellung der Weihnachtsbeihilfe überhaupt rechtens ist. Ich meine, die Unterschlagung der Weihnachtsbeihilfe für die Ärmsten ist vor allem eins: Leistungsraub. Diese Bundesregierung enthält den Ärmsten das vor, was ihnen zusteht, und das zur Weihnachtszeit.
Sicherlich, eine besinnliche Weihnachtszeit ist nicht nur eine Frage des Geldes. Aber wenn hier irgendjemand von Ihnen behauptet, es käme überhaupt nicht auf das Geld an, kann ich nur sagen: Versuchen Sie doch mal, mit einem Kind über den Weihnachtsmarkt zu gehen, wenn es von allen Seiten lecker duftet, ohne auch nur einen Euro ausgeben zu können!
Das ist für Sie vielleicht ein theoretisches Experiment; für Menschen in Hartz IV ist das bittere Realität; denn alle bisherigen Bundesregierungen haben Dinge, die zur Weihnachtszeit einfach dazugehören, aus dem Hartz-IV-Regelsatz herausgestrichen.
Um das zu verdeutlichen, habe ich Ihnen was mitgebracht.
Man sieht, welche Dinge, die zu Weihnachten gehören, aus dem Hartz-IV-Regelsatz gestrichen wurden.
Haustiere sind nicht regelsatzrelevant nach dem Willen aller bisherigen Sozialminister und Sozialministerinnen. Wer also Katzenfutter kaufen möchte, muss sich das vom Munde absparen. Ein Weihnachtsbaum gilt genauso wie Blumen für Menschen in Hartz-IV-Bezug als nicht regelsatzrelevant.
Wir wissen, dass sich Menschen, die auf Hartz IV angewiesen sind, oft ein Geschenk nicht leisten können.
Ja, auch der kandierte Weihnachtsapfel – –