Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Staatssekretärin Griese, wieder einmal ein Gesetzentwurf, mit dem dem Deutschen Bundestag teilhabepolitische Themen zusammen mit anderen Themen, die noch abzuarbeiten sind, in einem gemeinsamen Paket vorgelegt werden. Dieses Mal geht es zum einen um die CE-Kennzeichnung von Gasgeräten und persönlichen Schutzausrüstungen, Regelungen, an denen in der Sache nichts zu kritisieren ist.
Dennoch fällt langsam auf: Wenn es um Politik für Menschen mit Einschränkungen geht, dann hat es diese Großen Koalition bisher nicht geschafft, auch nur eine einzige separate nationale Vorlage in dieses Plenum einzuführen.
Das unterscheidet Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Großen Koalition, übrigens von der Fraktion der Linken, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von der Fraktion der Freien Demokraten.
Heute liegen uns dennoch wichtige Regelungen vor. Hervorzuheben ist dabei, dass auch im Jahr 2019 Kinder unter Vermeidung des Aufenthalts in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe in Pflegefamilien versorgt werden können. Auch die Regelungen zum erweiterten Führungszeugnis und zur Auskunft von Kostenträgern im Bereich der Sozialgesetzbücher IX und XII sind richtig, insbesondere dann, wenn sie nicht zu Doppelprüfungen führen.
– Ja. Und deswegen, Frau Hiller-Ohm, sage ich jetzt auch: Im Ergebnis werden die Freien Demokraten an dieser Stelle heute einmal mehr Ihrem Gesetzesvorhaben zustimmen. So ist das.
– Warten Sie, es kommt noch was.
Wir haben dennoch einen Entschließungsantrag vorgelegt, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil das Problem Ihrer Politik im Bereich der Menschen mit Behinderungen nicht das ist, was Sie vorlegen, sondern das, was Sie eben nicht vorlegen. Das ist das Problem.
Es wäre in diesem Gesetzentwurf problemlos möglich und auch notwendig gewesen, Frau Staatssekretärin, bereits für Klarstellungen, Herr Kollege Oellers, beim Bundesteilhabegesetz zu sorgen, mindestens doch in dem Maße, wie die AG Personenzentrierung im Bundesministerium die Nachschärfungsbedarfe, Frau Kollegin Glöckner, bereits deutlich und klar definiert hat. Das wäre möglich gewesen: Abgrenzung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe zu existenzsichernden Leistungen, Schnittstelle der Eingliederungshilfe zur Pflege insbesondere im stationären Bereich, wenn jetzt die neuen Wohnformen kommen, und Schutz der ehrenamtlichen Betreuer und der Angehörigen vor den Haftungsrisiken, die am 1. Januar 2020 auf sie zukommen, wenn die Vertragsfreiheit zu großen Haftungsrisiken führen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Teilhabepolitik in diesem Tempo kann nur zu weiteren Schnellschüssen ohne hinreichende Beteiligung der Betroffenen führen, und das sollten wir im Interesse der Betroffenen, im Interesse unseres Sozial- und Rechtsstaats gemeinsam verhindern.
An einer anderen Stelle ist das schon misslungen. Denn die rund 85 000 Betroffenen hatten bereits zur Wahl des Europäischen Parlaments im nächsten Jahr darauf gehofft, die volle Wiedererlangung ihrer Bürgerrechte zu erhalten. Die FDP-Fraktion hat bereits im Sommer dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, die Einschränkung des Wahlrechts wegen Vollbetreuung aufzuheben. Wir sind der Auffassung, dass nur die vollständige Streichung der Nummer 2 des § 13 Bundeswahlgesetz der menschenrechtlichen Voraussetzung an dieser Stelle entspricht, aus unserer Sicht im Übrigen auch die Streichung der Nummer 3 des § 13 Bundeswahlgesetz. Diese Europawahl 2019 ist aber wohl nicht mehr zu erreichen. Das ist schon jetzt eine verpasste Chance im Bereich der Politik.
Es bleibt zu hoffen, dass dieser Bundestag wenigstens in der Sache die Kraft findet, selbst zu einer Überwindung dieser grundrechtsverletzenden Wahlrechtsausschlüsse zu kommen, um dazu nicht durch das Bundesverfassungsgericht gezwungen zu werden. Sofern es dazu in einem der beteiligten Ministerien, im federführenden Ministerium, offenbar eine, wie ich finde, sehr wenig nachvollziehbare Zurückhaltung gibt, gilt heute wie damals der Satz der früheren Kollegin Anke Fuchs: Der Bundestag darf sich nicht dem Regierungswillen unterwerfen; er muss sich auch seiner sozialstaatlichen Tradition bewusst sein. – Das gilt an der Stelle der Wahlrechtsausschlüsse in besonderer Weise.
Kolleginnen und Kollegen – ich komme zum Ende, Herr Präsident –, wir müssen gemeinsam an dieser Stelle zu Ergebnissen kommen und gemeinsam arbeiten für eine Welt, in der Teilhabe für alle Menschen möglichst frei möglich ist. Das wäre auch ein guter Weihnachtswunsch, den ich für uns alle habe. In diesem Sinne: Lassen Sie uns gemeinsam in 2019 daran arbeiten.
Vielen Dank.