Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf mit einem – ja, das muss man schon sagen – sehr sperrigen Namen. Dahinter verbergen sich zwei Bereiche, in denen der Gesetzgeber, also wir, aktiv werden muss.
Der erste Bereich – jetzt komme ich zu dem sperrigen Teil – ist eine Umsetzung von zwei EU-Verordnungen in deutsches Recht: erstens die Vermarktung von Gasgeräten, also Kochplatten und Gasherden, zweitens die Vermarktung von persönlichen Schutzausrüstungen. Dies bedeutet Verbesserungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb sind diese Durchführungsbestimmungen notwendig. Also sollten wir heute hier pragmatisch handeln und diesen Gesetzentwurf beschließen.
Der zweite Bereich regelt wichtige Änderungen in den Sozialgesetzbüchern IX und XII. Einen Punkt hier herauszugreifen, ist gerade für uns Sozialpolitiker ungemein wichtig: die Unterstützung von Pflegeeltern, die Kinder und Jugendliche mit Behinderungen betreuen und erziehen. Wir sind uns alle, glaube ich, einig: Inklusion beginnt am Anfang des Lebens.
Alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland sollten die Möglichkeit haben, in einer Familie aufzuwachsen, auch Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, die nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können. Sie alle brauchen besondere Zuwendung und Liebe, um ihre Persönlichkeit zu entfalten; das erfüllen Pflegefamilien. Deswegen möchte ich an dieser Stelle und zu dieser späten Stunde allen Pflegeeltern und -geschwistern ein herzliches Dankeschön sagen für ihre Arbeit.
Als Gesetzgeber, meine Damen und Herren, sind wir jetzt in der Pflicht, für gute Rahmenbedingungen zu sorgen, um Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ein inklusives Aufwachsen und eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Diesen zwei Anliegen wird der Gesetzentwurf gerecht: Erstens. Wir unterstützen Pflegefamilien weiterhin mit Leistungen der Eingliederungshilfe. Zweitens. Wir sorgen dafür, dass keine Gesetzeslücke entsteht; denn die bisherige Regelung ist bis Ende 2018 befristet. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft somit Abhilfe. Diese Befristung wird nun aufgehoben. Damit werden Pflegefamilien auch 2019 mit Leistungen der Eingliederungshilfe unterstützt, bis dann im Jahr 2020 die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft tritt. Das zeigt: Wir lassen niemanden hängen. Wir fördern das Aufwachsen im familiären Umfeld.
Die Änderungen in den Sozialgesetzbüchern IX und XII, die wir heute beraten und beschließen werden, bekräftigen unseren Weg in der Behindertenpolitik, den wir mit dem Bundesteilhabegesetz in der letzten Legislaturperiode eingeschlagen haben. Lieber Herr Beeck, ich weiß, da waren Sie mit der FDP im Sabbatical. Deswegen haben Sie vielleicht vergessen, dass die Bundesregierung hier mit Blick auf Teilhabe in der Gesellschaft einen großen Beitrag geleistet hat.
Das muss mal gesagt werden, bei aller Kritik und allen Modifizierungen, die wir noch vornehmen müssen: In der letzten Legislaturperiode haben wir hier viel geleistet.
Jetzt wollen wir ein weiteres Zeichen für Inklusion und Teilhabe in unserem Land setzen. Ich freue mich, dass wir heute einen weiteren kleinen Schritt in diese Richtung machen.
Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten. – Vielen Dank.