Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach Brückenteilzeit, Teilhabechancengesetz, Rentenpaket I und, und, und beschließen wir heute ein weiteres wichtiges soziales Paket. Wir reden über kleine Änderungen, das ist wahr, wahr ist aber auch: mit großen Wirkungen. Ich möchte die Änderungen beleuchten.
Als Erstes erhöhen wir den Schutz für pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen. Wer als Pflegefachkraft in Einrichtungen arbeiten will, darf künftig keinen Eintrag im Führungszeugnis wegen sexueller Belästigung aufweisen. Meldungen über Misshandlungen oder Missbrauch bei pflegebedürftigen Menschen hören wir immer wieder, und es erschüttert uns immer wieder. Vor allem können sich Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen gepflegt werden, überhaupt nicht zur Wehr setzen und bedürfen eines besonderen Schutzes. Diesem Schutz werden wir gerecht. Deshalb ist diese Regelung ein ganz wichtiger und notwendiger Schritt.
Als Zweites verlängern wir die Eingliederungshilfe über das Jahr 2018 hinaus für Familien, die Kinder oder Jugendliche mit Behinderungen in Vollzeit zu Hause pflegen und dadurch den Aufenthalt in einer Einrichtung vermeiden oder beenden. Damit schaffen wir auch Rechts- und Planungssicherheit für diese Pflegefamilien und ihre Pflegekinder.
Zu guter Letzt beschließen wir ein anlassbezogenes Prüfrecht für die Träger der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe. Als örtliche Träger der Sozialhilfe gewähren die Städte und Landkreise mit finanzieller Unterstützung der Länder jährlich 4 Milliarden Euro Hilfe zur Pflege. Bisher tun sie das, ohne dass es ihnen möglich ist, ein Prüfrecht dahin gehend auszuüben, ob die Gelder in den Einrichtungen ordnungsgemäß verwendet werden. Dieses Recht haben bisher – das wurde gesagt – nur Pflegekassen für die Leistungsgewährung ihrer Versicherten. Das wollen wir ändern. Deshalb beschließen wir heute auch für die Sozialhilfeträger ein Prüfrecht. Gleichzeitig bedeutet das, dass bei Menschen, die vollständig oder teilweise vom Sozialhilfeträger Hilfe zur Pflege erhalten, geprüft werden kann, ob das Geld auch vereinbarungsgemäß verswendet wird. Wir folgen damit der ausdrücklichen Empfehlung der Länder, die sich aufgrund etlicher Abrechnungsskandale dafür ausgesprochen haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Forderung zu unterstützen, muss doch auch unser Anspruch sein;
denn nicht zuletzt handelt es sich um Steuergelder. Wir als SPD-Fraktion sorgen dafür, dass die Hilfe genau dort ankommt, wo wir es wollen, nämlich bei den Menschen vor Ort.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, Sie beantragen, der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, sicherzustellen, dass dieses erweiterte Prüfrecht nicht zu Doppelprüfungen und Parallelstrukturen führt. Ihre Sorge halte ich für relativ unbegründet. Ich fasse gern noch einmal zusammen: Diese Prüfungen durch die Sozialhilfeträger sind nur anlassbezogen möglich, und sie sind auch nur möglich, soweit keine anderen Sozialleistungsträger oder Stellen, die sie beauftragt haben, Prüfungen vorgenommen haben. Wenn eine andere Stelle diese Prüfung vorgenommen hat, dann muss diese Einrichtung die Prüfungsergebnisse gegenüber dem Sozialhilfeträger offenlegen; das macht eine doppelte Prüfung entbehrlich. Und genau diesen vierten Punkt haben wir auch geregelt. Sie sehen: Die Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministers Hubertus Heil und der Staatssekretärin Kerstin Griese hat an alles gedacht; sie haben ihre Hausaufgaben gemacht.
Ich danke dem Bundesarbeitsminister und der Staatssekretärin für die gute Zusammenarbeit und die Ausarbeitung dieses Gesetzentwurfes. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen eine frohe Weihnachtszeit und alles Gute.