Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, der Gesetzgeber sollte bis zum 31. Dezember dieses Jahres eine Regelung für die Eintragung Intersexueller in das Personenstandsregister schaffen; so das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Verglichen mit der handwerklichen Qualität vorheriger Urteile ist dieser Beschluss erschreckend dürftig. Er zeugt von der zunehmenden Politisierung des Gerichts.
Wenn nämlich ein Richter eher ein Aktivist als ein Jurist ist, dann wird es problematisch.
Das Urteil trägt erkennbar die Handschrift von Richterin Susanne Baer und ihrer genderpolitischen Agenda.
Susanne Baer ist bekannte und bekennende Aktivistin auf den Gebieten Gender, Feminismus und LSBTTIQ. Ganz klar, man kann in einem freien Land LSBTTIQ-Aktivist sein, aber – damit wir uns an dieser Stelle nicht missverstehen – es fragt sich, ob ein solcher LSBTTIQ-Aktivist ein Amt ausüben kann, zu dessen Wesen die Neutralität gehört. An Neutralität und Objektivität fehlt es diesem Urteil vollständig.
Das Gericht erfindet einfach eine neue Definition von Intersexualität.
Ich zitiere: Intersexuell sind Personen, „deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich selbst dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen“. Ich wiederhole: die sich selbst weder dem einen noch dem anderen Geschlecht zuordnen.
Mit einem Satz aus der Feder einer Verfassungsrichterin wird die Bestimmung des Geschlechts von seiner naturwissenschaftlichen Grundlage gelöst.
Ein objektiv bestimmbarer Sachverhalt wird zu einer Sache der persönlichen Befindlichkeit. Das ist der Sieg des Irrationalismus über die Vernunft.
Ganz vorn dabei ist natürlich die Familienministerin Giffey. Sie will das Transsexuellengesetz ersetzen; das wird die Union demnächst auch noch mitmachen. Frau Giffey ist jetzt schon der Ansicht, dass Sachgutachten über die geschlechtliche Identität von Menschen, wie bisher vorgesehen, einfach nicht mehr zeitgemäß sind.
Das ist das Ziel linker Genderideologen. Sie wollen das Geschlecht dekonstruieren, genauso wie sie Familien dekonstruieren oder – man kann auch sagen: – zersetzen wollen. Medizin und Wissenschaft sind Ihnen im Weg. Deshalb treiben Sie die Zerstörung der objektiven Wissenschaft voran. Sie wollen totale Subjektivierung.
Die Geschlechtszugehörigkeit ist seit Bestehen der Menschheit ein objektives Faktum – so wie Alter und Körpergröße auch. Nun soll das Geschlecht zu einer Frage des subjektiven Empfindens, der Wahl und letztlich der Beliebigkeit werden, umdefiniert werden – nach dem Bundesverfassungsgericht.
Wie um das zu belegen, fordert die vereinigte Linke in diesem Haus natürlich vehement, auch noch den letzten Ansatz kleinster objektiver Anhaltspunkte aus diesem Gesetz zu streichen, nämlich die Attestpflicht für die Änderung des Registereintrages. Tatsächlich knickt die CDU/CSU wieder ein; denn nach dem letzten Änderungsantrag der Koalition wird kein aktuelles Attest mehr verlangt. Wenn die Betroffenen kein Attest vorlegen wollen, weil das unzumutbar sei,
dann reicht eine eidesstaatliche Versicherung.
Die Beibringung eines Attestes sei unzumutbar.
Aber wer drei Tage arbeitsunfähig erkrankt ist, muss natürlich ein Attest vorlegen. Selbstverständlich muss er das. Oder wollen Sie das auch noch abschaffen?
Für sehr viele andere Zwecke werden in Deutschland von Behörden und Gerichten amtsärztliche Gutachten verlangt. Fragen Sie mal einen Arbeitnehmer, ob er auf einer Gefühlsgrundlage in die Frühverrentung gehen kann oder ob er ein amtsärztliches Gutachten vorlegen muss. Das ist der Fall.
Recht braucht Objektivität. Unsere Gesetze müssen auf gesicherten Tatsachen basieren. Wir fordern nicht nur einen kleinen blauen Zettel, sondern ein ausführliches amtsärztliches Gutachten als Voraussetzung für den Antrag. Wir wollen Objektivität im Verfahren. Geschlecht ist objektiv. Das hat mit Biologie und Natur zu tun und nicht mit Gefühlen.
Wir wollen auch nicht, dass der positive Eintrag „divers“ heißt, sondern „inter“; denn es gibt nur zwei naturwissenschaftliche Geschlechter.
Und wenn man diesen nicht zugordnet werden kann, dann ist man zwischen den Geschlechtern und nicht irgendwie was anderes und etwas Diverses. Deswegen sagen wir zu Ihrem Gendergesetz vielen Dank, aber Nein.