Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über wenige Themen wird in Deutschland zurzeit so engagiert diskutiert wie über die Versorgung mit digitaler Infrastruktur. Und das ist auch gut so; denn mit dem bislang in unserem Land Erreichten sind wir nicht zufrieden, und wir dürfen uns ohnehin in diesem Bereich niemals ausruhen, sondern wir brauchen jetzt und in Zukunft alle Anstrengungen, um unserem Anspruch als führende Industrienation gerecht zu werden, und diesem Ziel fühlen wir uns als Bundesregierung und als Koalition verpflichtet.
Trotz aller bisherigen Anstrengungen liegt noch ein weiter Weg vor uns, bis Glasfaser in jede Wohnung und jeden Betrieb verlegt ist und ein gut ausgebautes 5G-Netz unsere Mobilität revolutionieren kann. Egal ob privatwirtschaftlich, im Rahmen der Förderprogramme von Bund und Ländern oder als Universaldienstleistung: Jetzt müssen landauf, landab in einem bislang noch nie dagewesenen Umfang Glasfasernetze gebaut werden. Hierfür müssen die bestehenden Tiefbaukapazitäten ausgebaut und bestmöglich eingesetzt werden, mit Verfahrenserleichterungen für Genehmigungsbehörden und Netzbetreiber – wir haben ja schon einiges dafür unternommen –, mit innovativen Verlegemethoden und so viel Synergienutzung, wie nur irgendwie möglich.
Bereits 2016 haben wir mit dem DigiNetz-Gesetz gemeinsam dafür gesorgt, dass alle Baustellen der öffentlichen Hand auf potenzielle Eignung für den Breitbandausbau geprüft und Baustellen koordiniert für den Glasfaserausbau mit genutzt werden. Die spartenübergreifende Mitverlegung von Breitbandnetzen bei Baumaßnahmen, zum Beispiel für Wasser, Abwasser, Strom oder Gas, hat sich in der Vergangenheit vielfach bewährt.
Nun erleben wir aber eine öffentliche Diskussion zur Mitverlegung, die doch für große Verunsicherung sorgt. Während wir an dieser Stelle zumeist über weiße Flecken diskutieren, die niemand versorgen kann oder will, diskutiert der Markt derzeit über die Gefahr eines strategischen Überbaus, also über die parallele Verlegung von Glasfaser in Gebieten, die mit einem Netz gar nicht wirtschaftlich zu erschließen sind. Dort, wo zuvor niemand mit einer Mitverlegung gerechnet hatte, weil eine doppelte Verlegung wirtschaftlich unsinnig wäre, traut sich nun niemand mehr, auszubauen, weil Wettbewerber, eigene Verluste in Kauf nehmend, einen Anspruch auf Mitverlegung geltend machen könnten.
Auch diesen theoretischen Fall haben wir 2016 bereits bedacht, und wir haben die Mitverlegung auf zumutbare Anträge beschränkt. Die Debatte darüber, was zumutbar ist, dauert angesichts unserer notwendigen Beschleunigungsabsicht aber bereits zu lange. Um die klaren Investitionsanreize der Regelung zu bewahren, wollen wir daher mit der vorliegenden Gesetzesänderung die Grenzen der Zumutbarkeit der Mitverlegung klarstellen und die Ausbaudiskussion versachlichen.
Was heißt das im Einzelnen? Aufgrund europarechtlicher Vorgaben erstreckt sich die Koordinierungspflicht auf öffentlich mitfinanzierte Baustellen für Telekommunikationsnetze. In diesem Fall senkt eine gemeinsame Verlegung zwar ebenfalls die Kosten aller Beteiligten, zugleich werden hierdurch aber auch die potenziellen Kunden aufgeteilt und damit die Einnahmeerwartungen gesenkt. Insbesondere in Fördergebieten, in denen eine Markterkundung ergeben hat, dass bereits ein Breitbandnetz nicht wirtschaftlich gebaut und betrieben werden kann, führt diese Verunsicherung zu einer Investitionszurückhaltung, die die gesetzgeberische Intention der Beschleunigung des flächendeckenden Breitbandausbaus konterkariert.
Der durch den vorliegenden Gesetzentwurf einzufügende Satz stellt klar, dass Anträge insbesondere dann unzumutbar sein können, wenn durch die zu koordinierenden Bauarbeiten ein geplantes, öffentlich gefördertes Glasfasernetz, das einen diskriminierungsfreien offenen Netzzugang zur Verfügung stellt, überbaut würde. Der Gesetzentwurf sucht dabei einen unionsrechtlich – das muss man natürlich auch beachten – und ordnungspolitisch ausgewogenen Kompromiss, und ich denke, diesen ausgewogenen Kompromiss haben wir nun tatsächlich gefunden.
Wichtig ist, zu betonen: Die auf Einzelfälle begrenzte Ablehnung der Baustellenkoordinierung für Wettbewerber bedeutet keine Absage an eine wettbewerbliche Erschließung; denn die Landes- und Bundesförderung für den Breitbandausbau beinhaltet aufgrund europäischer Vorgaben ohnehin Open-Access-Vorgaben für die spätere wettbewerbliche Erschließung, also Vorgaben für einen wettbewerbsoffenen Netzzugang.
Meine Damen und Herren, dankenswerterweise haben mir CDU/CSU und SPD so viel Vertrauen entgegengebracht, dass ich als einziger Redner für die Koalition in dieser Debatte reden darf. Leider wurde mir allerdings nicht die gesamte Redezeit der anderen Kollegen übertragen. Deswegen muss ich zum Schluss kommen.
Ich will abschließend herzlich danksagen an die Mitglieder des Bundesrats und des Bundestags, die sich bereits mit Positionierungen zu unserem Vorhaben eingebracht haben.
Wir haben bisher viel Unterstützung für unser Ziel und durchaus auch für unseren Lösungsansatz erfahren. Ich freue mich auf die weitere Debatte.
Als Nächster spricht zu uns der Kollege Uwe Kamann, AfD-Fraktion.