Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Jetzt wage ich mal ein wenig den Blick aus Gablingen hinaus und stelle fest, dass der Glasfaserausbau in unserem Land doch mit einer sehr hohen Ausbaudynamik voranschreitet. Die hohen Ziele, die wir uns gesteckt haben, sind einhaltbar.
Wir werden bis 2030 alle stationären Anschlüsse mit Glasfaser erschlossen haben. Das ist eine gute Nachricht, und ich bin auch dankbar, dass Sie das in Ihrem Antrag so erwähnt haben.
Der Koalitionsvertrag bekennt sich ganz klar zum eigenwirtschaftlichen Ausbau. Ebenfalls bekennen wir uns aber zum Infrastrukturwettbewerb, um für Verbraucherinnen und Verbraucher eben das beste Angebot zu schaffen.
Das Problem an dieser Stelle ist – das haben Sie richtig erkannt –: Die meisten Adressen in Deutschland verfügen eben noch nicht über derartige Leitungen. Deswegen ist ein Infrastrukturwettbewerb zwischen den Netzen an dieser Stelle noch verfrüht.
Das oberste Ziel ist es, möglichst schnell möglichst viele Haushalte an das Glasfasernetz anzuschließen. Natürlich limitieren uns dabei Ausbaukapazitäten. Insofern nennt der Antrag an dieser Stelle natürlich das richtige Problem. Ich würde Ihnen bei dieser Problemdefinition auch recht geben.
Nicht recht geben kann ich Ihnen an dieser Stelle aber beim gewählten Lösungsansatz. Wir können doch nicht auf der einen Seite voll auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau setzen und dann auf der anderen Seite, wie in Ihrem Antrag gefordert, die Kommunen nach einer TKG-Änderung in einem hochkomplexen Verfahren entscheiden lassen, wo Unternehmen denn nun ausbauen und überbauen dürfen und wo nicht. Mit Ihrem Vorgehen wären Klagen gegen die Kommunen jetzt schon vorprogrammiert.
Ihr Vorschlag zielt auf ein exklusives Wegerecht nach TKG ab. Dieses ist zumindest wettbewerbsrechtlich fragwürdig. Ich halte es tatsächlich auch für unions- und verfassungsrechtlich bedenklich.
Die gute Nachricht – jetzt zu unserem Lösungsansatz –: Die Bundesregierung hat das Problem in der Gigabitstrategie bereits adressiert; Sie haben es angesprochen. Eine Analyse, für alle nachlesbar, ist im ersten Quartal in diesem Jahr zu erwarten. Ihre Forderung nach einer Analyse an dieser Stelle ist damit natürlich unterstützenswert, wird aber bereits erledigt.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, um den Überbau zu vermeiden, geht es neben den klassischen wettbewerbsrechtlichen Fragen natürlich auch darum, das Thema „Open Access“ konsequent anzugehen. Ihr Antrag adressiert das Thema „Open Access“ an zwei Stellen. Mein Problem dabei: Eine halte ich für bedenklich, die zweite für deutlich zu unkonkret.
Sie schreiben – ich zitiere sinngemäß –, wir sollen die Bemühungen der Branche nach Open Access unterstützen. Tatsächlich hätte ich es an dieser Stelle auch nicht unkonkreter formulieren können.
Uns muss doch vollkommen klar sein: Wenn eine Leitung, die ein taugliches Netz mit entsprechender Kapazität sicherstellt, im Boden liegt, dann müssen alle Wettbewerber dieses Netz verwenden, bevor wir es überbauen. Der Wettbewerb muss also zunächst in Bezug auf das Netz stattfinden.
Sie konkretisieren in Ihrem Antrag die Forderung nach Open Access, und dabei habe ich wirklich ein Problem. Sie fordern nämlich eine Rechtsverordnung für Open Access. Eine solche Verordnungsermächtigung widerspricht aber geltendem EU-Recht. Nur die Bundesnetzagentur als unabhängige Regulierungsbehörde kann entscheiden. Jetzt wissen wir bereits aus der Vergangenheit, dass Sie eine sehr eigene Definition zum Thema „Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur“ an den Tag gelegt haben. Das „Handelsblatt“ berichtet von Absprachen, von Druck auf die Bundesnetzagentur. Fakt ist: Der EuGH hat uns mehrmals auf die politische Unabhängigkeit hingewiesen. Deshalb ist es an dieser Stelle noch mal wichtig, zu betonen: Diese Bundesregierung setzt neben dem eigenwirtschaftlichen Ausbau auch auf eine klare Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur.
Neben dieser kleinen Ungenauigkeit – so nenne ich es mal – fordern Sie eine weitere Meldestelle für Überbau. Wir haben aber mit der Bundesnetzagentur und dem Kartellamt bereits zwei Anlaufstellen. Lassen Sie uns an dieser Stelle doch lieber die Bundesnetzagentur stärken, bevor wir mit einer weiteren Stelle nur weitere Bürokratie schaffen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, was wir nicht brauchen, sind weitere Rechtsunsicherheiten. Was wir brauchen würden, wäre im Idealfall eine Absprache, ein Einvernehmen zwischen den einzelnen Unternehmen. Deswegen bin ich der Bundesregierung dankbar, dass sie mit einem runden Tisch alle Stakeholder versammeln wird. Ich bin der festen Überzeugung, dass alle Marktteilnehmer ein großes Interesse daran haben, dass Glasfaserausbau weder länger dauert noch mehr kostet. Deswegen halte ich dieses Gesprächsformat für sehr zielführend.
Den vorliegenden Antrag lehnen wir aus den genannten Gründen ab. Das Thema ist tatsächlich zu wichtig, um es mit einem rechtsunsicheren Vorgehen zu gefährden.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Schätzl. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Barbara Lenk, AfD-Fraktion.