Herr Kollege Buschmann, wenn Sie eben genau zugehört hätten, dann hätten Sie gehört, dass ich sogar gesagt habe, dass ich Ihr Verhalten legitim finde. Sie hätten nur nicht verschleiern sollen, worum es Ihnen heute Abend geht. Sie haben einen Vorschlag gemacht, der für uns nicht tragfähig war, weil er nicht einen angemessenen Ausgleich zwischen verschiedenen Interessen geschaffen hat. Deswegen haben wir diesem Vorschlag bisher nicht zugestimmt, und deswegen werden wir jetzt den besseren Vorschlag verfolgen, den die Ministerinnen und Minister unterbreitet haben. Das müssen Sie uns zugestehen. Dafür muss man in keine Hände beißen, bei allem Respekt.
Meine Damen und Herrn, lassen Sie mich wenigstens kurz zusammenfassen, was uns da gestern Abend vorgelegt wurde. Sie haben gesehen, dass mehrere Punkte vereinbart wurden – ich versuche, das so kurz wie möglich zu machen –: Dazu gehören die Fortsetzung der Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten auf der einen Seite – das gehört eben auch dazu – sowie der Schutz des ungeborenen Lebens durch Prävention, Aufklärung, Beratung und Hilfe auf der anderen Seite. Das ist etwas, was wir schon jetzt haben; aber es ist wichtig, das festzustellen. Vorgeschlagen wird die gesetzliche Verankerung des staatlichen Informationsauftrages, dass die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung alle Kontaktinformationen zur Verfügung stellen können. Dann ist vereinbart, dass Qualifizierungsmaßnahmen für Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden.
Und § 219a StGB – jetzt komme ich zum Knackpunkt – soll dahin gehend geändert werden, dass es demjenigen, der einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen möchte, zum einen erlaubt ist, die Information zu geben, dass er diesen Eingriff vornimmt, und es ihm zum anderen erlaubt ist, auf die Kontaktinformationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der Bundesärztekammer zu verweisen. Drittens. Neben diesem Informationsrecht, das wir in dieser Einigung zugestehen, bleibt aber die darüber hinausgehende Werbung verboten. Das ist ein Punkt, der uns natürlich nicht ganz unwichtig ist.
Ich sage Ihnen ganz offen: Auch der Kompromiss, gerade der letzte Punkt, ist für uns in der CDU/CSU-Fraktion schwierig; das wissen Sie. Ich sage aber auch, warum. Weil für uns natürlich eine Aufweichung des § 219a StGB aus vielen Gründen, über die wir hier schon mehrmals miteinander diskutiert haben, extrem schwierig ist. Aber ich werde dafür werben, dass wir diesen Vorschlag, diesen Kompromiss am Ende umsetzen, weil ich weiß, dass es für die Kolleginnen und Kollegen der SPD an der Stelle genauso schwierig ist, diese Vereinbarung so zu treffen. – Deshalb bin ich Ihnen sehr dankbar, dass wir an der Stelle zusammengefunden haben. Ich hoffe, dass wir den Kompromiss am Ende auch so umsetzen werden.
Ich will noch einmal deutlich machen, warum wir an der Stelle so dogmatisch sind.
Wir haben eben vom Selbstbestimmungsrecht der Frau geredet. Frau Bauer, das ist ein hohes Rechtsgut, gar keine Frage; aber wir sind hier in einer Situation, in der wir widerstreitende Grundrechtsgüter haben. An dieser Stelle muss man zu einer vernünftigen Abwägung kommen, und das Bundesverfassungsgericht – nicht nur das – hat uns deutlich gemacht: Es gibt den Schutz des ungeborenen Lebens mit Grundrechtscharakter, und aufgrund des Untermaßverbotes gibt es auch eine staatliche Schutzpflicht für das ungeborene Leben gegen den Eingriff Dritter. Das dürfen wir an der Stelle nicht völlig vernachlässigen.
Bedenken Sie noch eines: Die Abwägung ist so problematisch, weil man das Schutzrecht, das Rechtsgut des ungeborenen Lebens, in einer Abwägung eben nicht einschränken kann. Sie können es nur gewähren oder nicht gewähren. Wenn Sie den Schwangerschaftsabbruch für zulässig erklären, wofür es in bestimmten Fällen Gründe gibt, dann führt das zum Totalverlust des Rechtsguts.
Das kann in Einzelfällen zulässig sein. Aber genau deshalb – das ist für uns klar – muss es ein absoluter Ausnahmefall bleiben. Deshalb sind wir an der Stelle so dogmatisch. Deshalb halten wir auch die Werbung durch die, die das vornehmen, für problematisch. Da werden wir auch in Zukunft so strikt bleiben. Ich hoffe, wir kommen da noch näher zusammen.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.