Also, Schlusswort: Strengen Sie sich mehr an; dann kommen Sie auch in die Positionen rein.
Vielen Dank.
Die Kolleginnen Hilde Mattheis, SPD-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, FDP-Fraktion, Doris Achelwilm, Die Linke, und Emmi Zeulner von der CDU/CSU-Fraktion haben ihre Reden zu Protokoll gegeben, was ich begrüße.1 Anlage 11
– Ich darf Ihnen mitteilen: Meine Erklärungen sind nicht Gegenstand von Erörterungen, auch nicht von Ihnen. Ich weise darauf hin, dass das eine Fragestellung ist, die mit einem Ordnungsruf belegt werden kann.
Aber da wir jetzt hier am Ende sind, will ich mal gnädig mit Ihnen sein.
– Mit Ihnen bin ich am Ende; das muss jetzt reichen.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 19/4855 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall.
– Sie sind nicht damit einverstanden?
– Herr Baumann, die AfD-Fraktion ist nicht damit einverstanden und wünscht Abstimmung in der Sache?
– Gut, dann werden wir darüber abstimmen.
Die AfD wünscht Abstimmung in der Sache. Zunächst einmal muss über die Ausschussüberweisung abgestimmt werden. Wer für die Ausschussüberweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen.
– Das können Sie gar nicht anfechten, sondern das kann nur durch das Präsidium festgestellt werden. Wir finden, dass das Haus beschlussfähig ist. Gibt es andere Auffassungen? – Das ist nicht der Fall.
Wer ist gegen die Ausschussüberweisung?
– Das können Sie gerne machen. – Die AfD-Fraktion zweifelt die Beschlussfähigkeit in dieser Frage an.
Ich lese dazu zunächst – –
– Alle Zwischenrufe werden im Protokoll vermerkt, Herr Baumann, und wenn da etwas gewesen sein sollte – das werde ich ja feststellen –, was die Würde des Hauses berührt, dann werde ich eine entsprechende Ordnungsmaßnahme ergreifen. Die behalte ich mir ausdrücklich vor.
– Frau von Storch, was ich höre und nicht höre, entscheide ich immer noch selbst und nicht Sie.
– Sie haben gerade die Feststellung der Beschlussfähigkeit gerügt, und jetzt will ich versuchen, Ihnen zu erklären, wie die Feststellung der Beschlussfähigkeit erfolgt.
§ 45 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung lautet wie folgt:
Wird vor Beginn einer Abstimmung die Beschlussfähigkeit von einer Fraktion oder von einem anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestags bezweifelt und auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht oder wird die Beschlussfähigkeit vom Sitzungsvorstand im Einvernehmen mit den Fraktionen bezweifelt, so ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlussfähigkeit durch Zählung der Stimmen nach § 51, im Laufe einer Kernzeit-Debatte im Verfahren nach § 52 festzustellen. Der Präsident kann die Abstimmung auf kurze Zeit aussetzen.
– Sie können machen, was Sie wollen.
Ich stelle fest, dass die Beschlussunfähigkeit nicht vor Beginn der Abstimmung gerügt worden ist, sondern während der Abstimmung,
weshalb ich die Abstimmung jetzt wiederhole. Wer für die Überweisung an die Ausschüsse ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Ich stelle fest, dass gegen die Stimmen der AfD-Fraktion mit den Stimmen aller anderen Fraktionen die Überweisung an die Ausschüsse beschlossen ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Freitag, den 14. Dezember 2018, 9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluss: 1.04 Uhr)