Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe aufgrund der Zahl der Anwesenden den Eindruck, dass die Beschlussfähigkeit hier jetzt nicht gegeben ist, und hinterfrage hiermit, ob das tatsächlich so ist.
§ 45 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung lautet:
Wird vor Beginn einer Abstimmung die Beschlussfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages bezweifelt und auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht oder wird die Beschlussfähigkeit vom Sitzungsvorstand im Einvernehmen mit den Fraktionen bezweifelt, so ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlussfähigkeit durch Zählung der Stimmen nach § 51 ...
– usw. –
festzustellen.
Da die Beschlussfähigkeit durch den Sitzungsvorstand bezweifelt wurde und die Fraktion Die Linke diese ebenso bezweifelt, müssen wir in Verbindung mit der Abstimmung über die Ausschussüberweisung der Vorlage auf Drucksache 19/2592 nun auch zur Feststellung der Beschlussfähigkeit kommen. Dazu haben wir ein Verfahren, das wir in dieser Woche in einem anderen Zusammenhang schon einmal geübt haben.
– Die Kollegin Lemke hat noch ein weiteres Geschäftsordnungsanliegen.
– Die Kollegin Lemke hat eine Unsicherheit bezüglich der Geschäftsordnung. Ich bin mir aber sehr sicher, dass wir hier mit einem Hammelsprung die Beschlussfähigkeit feststellen müssen. Nur in der Kernzeit kann ich die Beschlussfähigkeit auch durch Handaufheben feststellen. Das war genau das, was ich eben beim Zitat ausgelassen habe. Ich entschuldige mich dafür. Die einzelnen Paragrafen sind da entsprechend festgeschrieben.
Wir müssen das Verfahren des Hammelsprungs in Gang setzen. Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, und zwar bitte zügig – ich habe heute schon einmal einen Hinweis auf die fortgeschrittene Zeit gegeben –, den Saal zu verlassen.
Ich gebe auf dem Weg nach draußen noch einen Hinweis: Wir haben jetzt zwei Abstimmungen in einer. Wir stimmen einmal über die Überweisung in die Ausschüsse ab. Das heißt, wer der Ausschussüberweisung zustimmt, kommt dann, nachdem die Türen geschlossen und wieder geöffnet wurden, durch die Tür mit dem „Ja“ in den Saal. Wer die Ausschussüberweisung nicht wünscht, kommt nachher durch die Tür mit dem „Nein“ in den Saal. Wer sich enthalten will, kommt durch die dritte Tür „Enthaltung“ in den Saal. Gleichzeitig wird durch die Schriftführerinnen und Schriftführer, die ich schon vorsorglich bitte, ihre Plätze einzunehmen, gezählt, wie viele Abgeordnete insgesamt an ebendieser Abstimmung über die Ausschussüberweisung der Drucksache 19/2592 teilnehmen. Wir stellen nachher beide Abstimmungsergebnisse und die Folgerungen daraus fest.
Ich bitte darum, dass die Schriftführerinnen und Schriftführer die vorgesehenen Plätze einnehmen. Sie wissen – das ist eine ständige Übung –: An jeder Tür muss eine Schriftführerin oder ein Schriftführer aus einer Oppositionsfraktion anwesend sein, und an jeder Tür muss eine Schriftführerin oder ein Schriftführer aus einer der die Koalition tragenden Fraktionen anwesend sein. Da alle Fraktionen hier anwesend sind, bitte ich darum, dafür zu sorgen, dass sowohl die Oppositionsfraktionen als auch die die Koalition tragenden Fraktionen ihrer Verantwortung nachkommen.
Ich bitte um ein Zeichen, während die letzten Kolleginnen und Kollegen den Saal verlassen, ob an jeder Abstimmungstür die erforderlichen Schriftführerinnen und Schriftführer anwesend sind. – Gut. Wenn ich das richtig überblicke, ist auch kein Kollege mehr in den Reihen. Ich bitte, die Türen zu schließen. – Die Türen sind geschlossen.
Wir öffnen die Türen wieder. Die Abstimmung ist eröffnet.
Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, durch die Tür ihrer Wahl den Saal zu betreten und erinnere daran, dass wir nicht nur die Beschlussfähigkeit feststellen, sondern gleichzeitig auch über die Ausschussüberweisung abstimmen. Das heißt, wer der Überweisung zustimmt, nimmt die Tür, die mit „Ja“ gekennzeichnet ist. Wer die Ausschussüberweisung ablehnt, nimmt die Tür, die mit „Nein“ gekennzeichnet ist. Wer sich enthalten möchte, kommt durch die dritte Tür, von mir aus gesehen rechts, und enthält sich damit bei der Abstimmung über die Ausschussüberweisung.
Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, die Abstimmung zügig durchzuführen, das heißt, durch die Tür ihrer Wahl zur Ausschussüberweisung wieder den Saal zu betreten, und im Übrigen die Plätze einzunehmen.
Ist noch ein Mitglied des Bundestages anwesend, welches den Saal nicht wieder betreten konnte? – Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, die dort hinten vor den Türen stehen, uns den Blick auf die Türen frei zu machen, damit wir uns davon überzeugen können, dass niemand daran gehindert wird, an ebendieser Abstimmung teilzunehmen.
Darf ich davon ausgehen, dass die Personen, die noch vor den Türen stehen, keine Mitglieder des Bundestages sind? – Das ist der Fall.
Dann ist die Abstimmung geschlossen. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, das Ergebnis festzustellen und mir mitzuteilen.
– Liebe Kolleginnen und Kollegen, während das Abstimmungsergebnis noch festgestellt wird, habe ich Anlass, auf Folgendes hinzuweisen: Erst gestern haben wir im Ältestenrat noch einmal darüber gesprochen, dass Film- und Fotoaufnahmen weder im Plenum des Deutschen Bundestages noch durch Besucherinnen und Besucher erlaubt sind.
– Auch durch Abgeordnete nicht, Kollege Braun. Das haben wir gestern noch einmal zweifelsfrei festgestellt.
Ich gebe das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der Abstimmung über die Ausschussüberweisung bekannt: abgegebene Stimmen 125. Mit Ja haben 122 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 3 Abgeordnete gestimmt, es gab keine Enthaltungen.
Anhand dieses Ergebnisses stellen wir gleichzeitig fest, dass die Beschlussfähigkeit nicht erreicht wurde. Da zur Beschlussfähigkeit 355 Stimmen erforderlich sind, sind wir nicht beschlussfähig.
Daraus folgt erstens, dass eine Ausschussüberweisung nicht erfolgt ist.
Infolge der Beschlussunfähigkeit habe ich zweitens die Sitzung gemäß § 20 Absatz 5 der Geschäftsordnung aufzuheben.
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat an der Abstimmung teilgenommen und mir gerade übermitteln lassen, dass er von seinem Recht, am heutigen Tage eine weitere Sitzung des Deutschen Bundestages einzuberufen, keinen Gebrauch macht. Es bleibt also bei der Aufhebung der Sitzung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Dienstag, den 3. Juli 2018, 9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluss: 17.07 Uhr)