Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute vorläufig abschließend den Einstieg des Bundes in die Finanzierung von Qualität in Kindertagesstätten: „abschließend“, weil damit ab Januar 2019 erstmals 500 Millionen Euro an die Länder für Qualitätsverbesserung fließen können; „vorläufig“, weil dieser Gesetzentwurf dermaßen ungenügend – der Kollege Seestern-Pauly hat bereits viel dazu gesagt – und schlecht ist, dass das hier eben heute nicht das Ende der Geschichte sein wird.
Die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks – ich hoffe, Sie verzeihen mir das – bat mich, doch vielleicht etwas Freundliches zum Gesetzentwurf zu sagen. Weil mir so recht nichts einfiel, bin ich zum Kollegen Sönke Rix – auch von der SPD-Fraktion – gegangen und habe gefragt, was ich da sagen könne. Der Kollege Rix meinte, als Linker könne man doch wohl loben, dass der Bund nun endlich überhaupt in die Finanzierung von Kitaqualität einsteige; das hätten wir als Linke auch immer gefordert.
Okay, Sönke, du hattest recht. Das finden wir im Grundsatz natürlich gut – richtig –, aber es war eben auch überfällig.
Ich habe zwei Söhne und hatte das Glück, bei beiden dabei sein zu können, als sie ihre ersten Schritte gingen – etwas tapsig, etwas unsicher, aber immerhin die ersten Schritte. Dann freut man sich bei beiden Kindern, dass sie diese ersten Schritte gehen, dass sie laufen lernen, dass sie sich selbst über diese ersten Schritte freuen; aber die führen eben nicht weit, und sie landen schnell auf dem harten Boden der Realität. Genau so ist dies eben auch mit dem Kitagesetz. Zwar werden 5,5 Milliarden Euro für vier Jahre zur Verfügung gestellt; aber 2022 ist erst einmal Schluss.
Die Länder können aus einem großen Strauß Maßnahmen zur Verbesserung der Kitaqualität wählen, in die sie das Geld stecken möchten. Sie können das Geld aber eben auch in Beitragsfreiheit stecken. Da sage ich: Wir als Linke sind sehr dafür, dass der Besuch einer Kita oder die Betreuung durch Tagespflegepersonen Eltern nichts extra kosten darf und dies steuerfinanziert sein muss. Das sind Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, und wir sagen als Linke: Bildung darf nichts kosten.
Aber ich finde: Es ist eben auch eine soziale Frage und auch eine Gerechtigkeitsfrage. Elternbeiträge sind ja deswegen in allen Bundesländern so umkämpft – viele Länder haben bereits Maßnahmen zur Elternbeitragsfreiheit eingeleitet –, weil viele Eltern eben einen beträchtlichen Teil ihres Einkommens für die Kitaplätze ihrer Kinder abdrücken müssen. Aber wir sagen auch: Wir dürfen die Frage der Beitragsfreiheit eben nicht gegen mehr Qualität in Kitas ausspielen. Genau das tut die Koalition aber mit diesem Gesetzentwurf.
Wer einen Gesetzentwurf schreibt, in dem alles steht, was man bei der Qualität verbessern könnte, was man sich wünschen könnte und was auch gut wäre, und gleichzeitig die Mittel für Beitragsfreiheit freigibt, dann aber nur 5,5 Milliarden Euro für insgesamt vier Jahre einstellt und sagt: „Nach vier Jahren ist Schluss“, die insgesamt für gar nichts davon reichen, der legt es darauf an, dass am Ende auf dem Rücken von Eltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Beitragsfreiheit und Qualität gegeneinander ausgespielt werden. Das lehnen wir ab.
Dass Sie dann auch noch die im Entwurf vorgesehene verpflichtende Sozialstaffelung der Elternbeiträge wieder kassiert haben und auf den jetzigen Zustand einer Kannregelung zurückführen, setzt dem Ganzen, wie ich finde, noch die Krone auf.
Im Ergebnis setzen mindestens 10 von 16 Bundesländern die Gelder aus dem Kitagesetz teilweise oder vollständig für Beitragsfreiheit ein.