Lieber Herr Kollege, das war eine zweiteilige Frage. Lassen Sie mich zunächst auf den ersten Teil eingehen. In unserem Gesetzentwurf steht, dass wir eine dauerhafte und nachhaltige Finanzierung in der Kinderbetreuung wollen. Wir haben im Koalitionsvertrag 3,5 Milliarden Euro für das Gute-Kita-Gesetz vereinbart. Jetzt stehen für vier Jahre 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung, also 2 Milliarden Euro mehr. Wir werden als SPD in dieser Koalition weiterhin darauf dringen, dass die Mittel dauerhaft fließen. Dieser Aspekt aus dem Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz, auf den wir uns im Übrigen im Koalitionsvertrag beziehen, ist für uns ein ganz wichtiger Punkt. Wir wollen aber noch eine Weile miteinander regieren und haben also Zeit, das hinzubekommen.
Ihr zweiter Punkt war, dass der Beschluss ein viel größeres Finanzvolumen hat. Das ist das, worauf wir uns in der Koalition einigen konnten. In den Koalitionsverhandlungen haben wir vereinbart, 45 Milliarden Euro in den prioritären Maßnahmen zu hinterlegen. Für uns von der SPD war das Vorhaben, 3,5 Milliarden Euro für das Gute-Kita-Gesetz aufzubringen, ein ganz zentraler Punkt für den Einstieg in diese Große Koalition.
Ich finde, dass es in der Debatte eine kleine Schieflage gibt. Die Mittel, die wir im Gesetzentwurf vorsehen, kommen zusätzlich zu den Mitteln der Länder. Es sind die Länder und Kommunen, die für die Angebote der Kitas die Verantwortung tragen. Wir stellen zusätzliches Geld für Kitas, für Kinder und für die Erzieherinnen und Erzieher zur Verfügung.
Lassen Sie mich in meiner Rede fortfahren. Mit dem Gute-Kita-Gesetz machen wir einen großen Schritt nach vorne: für mehr Qualität und weniger Gebühren, für gute frühkindliche Bildung, für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für bessere Arbeitsbedingungen für die Erzieherinnen und Erzieher in unserem Land.
Das machen wir, weil wir der festen Überzeugung sind, dass jedes Kind es packen muss. Das ist unsere Motivation.
Ich möchte auf die Gebührenfreiheit und auf die verbesserte Qualität, die im vorliegenden Gesetzentwurf verankert sind, eingehen. Im Gesetzentwurf sind viele Faktoren enthalten, die gute Qualität in der Kita ausmachen: ein guter Betreuungsschlüssel, qualifizierte Fachkräfte, eine starke Kitaleitung, bedarfsgerechter Ausbau, Angebote zu Randzeiten und vieles mehr. Das ist der Qualitätsaspekt. Zudem soll sichergestellt werden, dass der Besuch der Kita nicht an den Gebühren scheitern darf.
Deshalb wollen wir mit dem Gesetz nicht nur vorschreiben – und das ist neu –, dass Eltern im Hartz‑IV-Bezug im Rechtskreis des SGB II von den Gebühren befreit werden. Vielmehr werden künftig alle Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, von den Kitagebühren befreit. Das ist eine riesige Unterstützung gerade für Familien, die Woche für Woche und Tag für Tag jeden Euro umdrehen müssen.
Das ist ein wichtiger Schritt nach vorne.
Wir von der SPD finden auch, dass die Erhebung von Gebühren nicht davon abhängen darf, ob die Eltern Ärztinnen und Ärzte, Krankenpfleger oder Busfahrer sind. Alle Eltern sollen langfristig von den Gebühren befreit werden. Deswegen gehen wir einen mutigen Schritt nach vorne.
Zusammenfassend will ich sagen: mehr Qualität, weniger Gebühren. Das ist das Ergebnis eines langen Prozesses mit den Ländern gemeinsam. Das war für uns ein ganz wichtiger Grund, in die Koalition einzusteigen. Wir machen das, um Kinder, ihre Familien und Erzieherinnen und Erzieher zu entlasten, damit es jedes Kind packt.
Ich wünsche Ihnen allen frohe und besinnliche Weihnachten. Ich wünsche mir, dass wir gemeinsam über die Punkte reflektieren, die uns einen, und weniger über die, die uns trennen, vor allen Dingen über jene, die dieses Land zusammenhalten.
Vielen Dank.