Über uns allen ist nur der Himmel. Ich weiß nicht, wie das bei Ihnen ist. Aber da Sie ja nicht an einen Himmel glauben, ist über Ihnen ja vielleicht ein rotes Zelt. Ich weiß es nicht.
Ganz klar ist doch: KiK ist natürlich ein besonderer Fall; da sind wir uns in diesem Hause einig. Deshalb hatte ja Gerd Müller als zuständiger Minister damals das Textilbündnis mit auf den Weg gebracht, um auch auf politischer Ebene für diese Dinge Sorge zu tragen.
Es gibt natürlich immer wieder schwarze Schafe – das ist gar keine Frage; das will ich gar nicht bestreiten –, und deswegen haben wir politisch die notwendigen Initiativen ergriffen. Es wäre natürlich nicht schlecht, wenn sich noch mehr Firmen am Textilbündnis beteiligen würden. Damit will ich Ihnen bloß sagen: Wir tun schon das politisch Notwendige. Aber wir unterstützen nicht den Antrag der Grünen, in dem die Unternehmerschaft grundsätzlich ins schwarze Licht gerückt wird.
Frau Dröge, noch eine Sache, die Sie eigentlich wissen müssten. In der Anhörung des Wirtschaftsausschusses am 6. Juni dieses Jahres haben die Gutachter doch ganz klar dargelegt – da haben Sie sicherlich gut zugehört –, dass im Durchschnitt nur 25 Prozent der Schiedssprüche, die nach angestrengten Verfahren gesprochen werden, zugunsten der Unternehmen ausgehen – das ist also schon eine sehr geringe Zahl – und dass ungefähr weitere 25 Prozent der Schiedsgerichtsverfahren mit einem Vergleich enden; 50 Prozent sind damit also schon abgefrühstückt. In den Fällen, in denen es letztendlich um eine finanzielle Entschädigung ging, war die durchschnittliche Entschädigungshöhe ungefähr 29 Prozent.
Also das, was Sie hier als Gespenst an die Wand malen, findet überhaupt nicht statt. Es stimmt überhaupt nicht, was Sie versucht haben den Menschen zu suggerieren.
Meine Damen und Herren, wir wollen auch nicht, dass ein Verbändeklagerecht auf internationaler Ebene eingeführt wird wie in Deutschland. Wir können sehen, dass in Deutschland Investitionen, ob nun in Stromnetze, in Straßen oder in Schienen, verhindert werden, weil jeder Verband heutzutage ein Klagerecht hat und damit die Möglichkeit, Investitionen auf ewige Zeit zu verzögern.
Eine Investitionsgerichtsbarkeit, die Schiedsgerichte, der Investitionsschutz sind notwendig, um überhaupt Investitionen zu ermöglichen; Frau Dröge, das wissen Sie ganz genau. In Afrika würden noch weniger Investitionen deutscher Unternehmen getätigt werden, hätten wir nicht die Investitionsgerichtsbarkeit. Deswegen, meine Damen und Herren, können wir über die Themen, die die Grünen in ihrem Antrag angesprochen haben, gerne sprechen, aber nicht im Zusammenhang mit Investitionsschutz und einem multilateralen Investitionsgerichtshof. Also: Wir lehnen Ihren Antrag ab.