Herr Abgeordneter, was die Möglichkeiten oder Einschränkungen angeht, hängt es, wie Sie richtig betont haben, nicht unwesentlich davon ab, ob es zu einem harten oder einem geregelten Brexit kommt. Bei dem sogenannten geregelten Brexit haben wir die Möglichkeit, in der Übergangsphase, die dort festgelegt ist, Stück für Stück zu überprüfen, wo die Arbeit – etwa des Akademischen Austauschdienstes – verändert bzw. angepasst werden muss.
Dennoch will ich ganz grundsätzlich sagen: Neben formalen Schwierigkeiten, die ein ungeregelter Brexit mit sich bringt – auf diesen haben wir uns aber zum Teil schon vorbereitet, insbesondere was die Aufenthaltsbestimmungen und was Passvorschriften angeht, also Dinge, die wir im Bundeskabinett schon auf den Weg gebracht haben –, bin ich fest davon überzeugt, dass der akademische Austausch zwischen Deutschland und Großbritannien – dazu zählen zum Beispiel die Stipendien – in keiner Weise Schaden nehmen wird. Ganz im Gegenteil: Möglicherweise ist der Brexit sogar ein Grund dafür, zu überlegen, in Zukunft dort einen ganz besonderen Schwerpunkt zu setzen.