Herr Abgeordneter Lambsdorff, die Frage, bis wann eine solche Verlängerung möglich ist, hat auch etwas mit den Wahlen zum Europäischen Parlament am 26. Mai zu tun. Ich bin am Dienstag in Straßburg mit Vertretern des Parlaments zusammengetroffen. Dort gab es auch eine Diskussion über dieses Thema. Rein formal ist es wohl möglich, die Verlängerung bis zu dem Zeitpunkt zu befristen, an dem das neu gewählte Europäische Parlament erstmals zusammentritt. Zuerst stellt sich aber die Frage, ob Großbritannien einen entsprechenden Antrag stellt. Ich bin mir sicher: Wenn er gestellt wird, wird man darüber sehr verantwortungsvoll reden, auch innerhalb der Europäischen Union.
Wichtig ist für uns – das ist die Haltung der Bundesregierung –, dass wir wissen, was das Ziel der Verlängerung ist. Eine Verlängerung um der Verlängerung willen, ohne dass wir wissen, was das zum Ergebnis haben wird, wollen wir nicht. Wir wüssten schon gerne, was das Ziel der Verlängerung ist. Ist das Ziel der Verlängerung, über das Abkommen noch einmal zu reden und eine Mehrheit im englischen Parlament zu erreichen, oder ist das Ziel, möglicherweise ein zweites Referendum auf den Weg zu bringen? Das sind essenzielle Fragen, die vorher beantwortet werden müssen, damit wir wissen, was das Ziel der Verschiebung des Austrittsdatums ist. Wichtig ist also für uns: Sind die Ziele so, dass man nach Auffassung in der Europäischen Union einer Verschiebung zustimmen kann?