Vielen Dank. – Vielen Dank, Herr Vorsitzender.
Sehr geehrter Herr Töns, das Brexit-Übergangsgesetz, über das wir heute beraten – Herr Lambsdorff hat es angesprochen –, bezieht sich erstens auf den Übergangszeitraum im Austrittsabkommen. Zweitens hat das Gesetz genau vier Paragrafen. In dem dritten Paragrafen dreht es sich ausschließlich um die doppelte Staatsbürgerschaft, die Sie ohne Verlust der jeweils anderen Staatsbürgerschaft auch noch im Übergangszeitraum nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ermöglichen wollen.
Es ist so, dass das Brexit-Referendum bereits 2016 stattfand. Glauben Sie nicht, dass die Briten, die wirklich ein Interesse hatten, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, oder die Deutschen daran, die britische Staatsbürgerschaft zu erhalten, nicht schon genügend Zeit hatten, diese zu beantragen? Glauben Sie, dass gewisse Konflikte bezüglich des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsrechts über das Verschenken einer Staatsbürgerschaft gelöst werden können? Finden Sie das kompetent?