Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heribert Prantl schrieb zur Jahreswende in der „Süddeutschen Zeitung“: „Die Mietpreise sind heute das, was früher die Brotpreise waren.“ Ich finde, das trifft es ganz gut. Heute bestimmen die Mietpreise ganz maßgeblich das finanzielle Auskommen der Menschen. Vor 50 Jahren gaben deutsche Haushalte knapp die Hälfte ihres Budgets für Lebensmittel aus. Heute sind das die Mieten – vor allem in Großstädten.
Bundesweit sind fast die Hälfte der Menschen Mieter. In Großstädten sind das aber deutlich mehr. In meinem Wahlkreis Hamburg-Altona sind nicht die Hälfte der Menschen Mieter, es sind knapp 80 Prozent.
Man sieht: Ein Großteil der Bevölkerung ist von hohen Mieten betroffen. Aber natürlich – das ist richtig – trifft es besonders Hartz‑IV-Empfänger.
Meine Damen und Herren, die Analyse ist so schwer nicht. Der Wohnraum in Metropolen ist teuer, weil es zu wenig davon gibt. Bezeichnend ist aber, was die Linken nun für Gegenmaßnahmen vorschlagen: Der Staat muss mehr Kosten übernehmen – vor allem der Bund –, und er muss die Parameter so verändern, dass eine höhere Kostenübernahme möglich ist. Ich will überhaupt nicht in Abrede stellen, dass einige Ihrer Forderungen berechtigt sind. Vieles ist ja auch schon bestehende Rechtslage, wie Frau Schmidt eben deutlich gemacht hat. Aber wenn die Analyse ist, der Wohnraum ist zu teuer, weil es zu wenig davon gibt, dann gibt es doch vor allem eine zentrale Forderung, um das zu ändern: mehr Wohnraum schaffen.
Frau Kipping – herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag –, ich habe nach Ihrer Intervention zur Rede von Herrn Aumer in Ihrem Antrag nachgeschaut: Sie schreiben nichts über den Wohnungsbau; da ist keine einzige Forderung.
Dabei ist die Förderung von Wohnungsbau die Antwort, um die von Ihnen beklagte sogenannte Wohnkostenlücke nachhaltig zu schließen.
Das ist auch die Antwort, die die Große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag gibt. Was haben wir gemacht? Wir haben das Baukindergeld eingeführt.
Wir haben die Mittel für Sozialwohnungen für dieses Jahr um 500 Millionen Euro aufgestockt.
Wir stellen für 2020 und 2021 mindestens 2 Milliarden Euro für sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Und: Wir mobilisieren in dieser Wahlperiode insgesamt 5 Milliarden Euro für Wohnungsbau.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, so wird mehr preiswerter Wohnraum geschaffen, und so wird der Druck auf die Mietpreise gemindert.
Ganz vorne bei der Schaffung von Sozialwohnungen liegt übrigens meine Heimatstadt Hamburg. In Hamburg muss jedes Bauvorhaben ein Drittel Sozialwohnungen aufweisen.
Aber meine Damen und Herren, natürlich ist es ein Problem, dass Jobcenter in jeder fünften Bedarfsgemeinschaft nicht die vollen Wohnkosten übernehmen. Warum ist das so? Die Wohnung ist zu groß, und die Leistungsbezieher zahlen deswegen eine so hohe Miete, dass sie nicht übernommen werden kann. Oder die Kosten der Miete sind trotz angemessener Wohnungsgröße zu hoch. Denn eins ist doch auch klar: Sozialleistungen dürfen nicht überhöhte Mieten subventionieren.
Fest steht: Vor einer Absenkung der Leistungen des Jobcenters auf die angemessenen Mietkosten erfolgen immer ein Hinweis und eine Entscheidung im Einzelfall. Die Möglichkeit der Ermessensentscheidung gibt es schon heute und muss nicht erst durch den Antrag der Linken eingeführt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie fordern eine Konkretisierung des Begriffs der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft. Vor allem wollen Sie stärker auf Pauschalen setzen, um die Bürokratie zu entlasten. Aber ich sage Ihnen: Pauschal ist auch nicht immer die Lösung. Der Mietmarkt ist ein regionaler Markt. Die Verfügbarkeit von Wohnraum, die Nachfrage und die Höhe der Mieten sind von Ort zu Ort unterschiedlich.
Auch wenn wir als Bundestag die Angemessenheit genauer definieren, muss sie doch vor Ort immer ausbuchstabiert werden.
Es ist daher richtig, dass jede Kommune ihr eigenes schlüssiges Konzept zur Berechnung entwickeln kann.
Meine Damen und Herren, am Ende noch ein Wort zur Anhörung des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz‑IV-Sanktionen Anfang der Woche. Ich weiß nicht, ob eine Kürzung der Kosten der Unterkunft verfassungswidrig ist. Das muss das Gericht entscheiden. Als Jurist bin ich immer äußerst vorsichtig mit vorschnellen Bewertungen, ob etwas verfassungswidrig ist oder nicht.
Als Sozialdemokrat sage ich Ihnen aber: Ein Staat, der bedürftige Menschen wissentlich in die Obdachlosigkeit stößt, handelt ohne jedes Maß.
Meine Damen und Herren, die unterschiedliche Bewertung von Sanktionen bei Hartz IV ist wohl der sozialpolitische Dissens innerhalb der Großen Koalition. Es gilt nach wie vor: Die SPD ist strikt gegen Kürzungen von Kosten der Unterkunft bei Hartz‑IV-Empfängern.
Ich danke Ihnen.