Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen von der Linken, ich will mit den Gemeinsamkeiten, die wir haben, beginnen. § 22 SGB II führt in seiner derzeitigen Fassung zu einer in so vielen Fällen unklaren Rechtslage, dass rund 30 000 Bestandsklagen zum Jahresende 2018 anhängig waren. Das ist ein sowohl für die Behörden als auch für die betroffenen Leistungsempfänger untragbarer Zustand, den wir beenden müssen, auch weil es sich bei den Kosten für das Wohnen in der Tat um einen Teil des notwendigen Existenzminimums handelt. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, da hören die Gemeinsamkeiten dann auch schon auf.
In Ihrem Antrag, liebe Kollegen von der Linken, kommen Sie auf der Basis der gleichen Ausgangslage zu einem geradezu gegenteiligen Schluss. Sie meinen, wenn die zerklüftete Landschaft der Lösungen, die in den einzelnen Kommunen gefunden werden, problematisch ist, dann ist eine noch weitergehende Zerklüftung die Lösung. Auf acht Seiten breiten Sie in bemerkenswerter Detailtreue aus, wie man Ihrer Meinung nach eine Einzelfallgerechtigkeit in wirklich jedem Fall herstellen könnte, die doch im Prinzip gerade der Kern des Problems ist.
Was wären die Folgen? Noch mehr Rechtsunschärfen. In vielen der hier aufgeführten Punkte ist übrigens schwer zu identifizieren, was denn daran neu sein soll; Kollege Heilmann hat das auch schon erwähnt. Sie ertränken das in einer Menge von Regelungen, die bereits gültig sind und schon längst angewendet werden.
Es wird den Betroffenen nur wenig nützen, wenn Ihre neuen Vorschriften dazu führen, dass weitere Prozesse geführt werden müssen, um die neuen, von Ihnen deutlich weiter gezogenen Grenzen rechtlich auszutesten und über weitere Urteile auszugestalten.
Aber nicht nur systematisch, auch inhaltlich gibt es hier vieles, was einfach in die falsche Richtung geht. Sie wollen, dass in Orten mit angespanntem Wohnungsmarkt – auch hier entstehen im Hinblick auf die Definition der Anspannung ja neue Rechtsunbestimmtheiten – auch Wohnungen mittleren Standards bei den Berechnungen berücksichtigt werden sollen. Das würde nun sicher in mehr als nur in Einzelfällen dazu führen, dass Menschen, die Transferleistungen beziehen, bessergestellt würden als viele, die Vollzeit zu Mindestlohnbedingungen arbeiten; Herr Dr. Bartke hat auf diesen Umstand bereits hingewiesen. Den Lohnabstand auf diese Weise zu unterlaufen, halten wir im Moment für wenig sinnvoll.
Es ist doch viel sinnvoller, Behörden und Gerichte zu entlasten, indem mit einer sinnvollen Pauschalierung ein konkreter Rahmen geschaffen wird, in dem dann die betroffenen Menschen auch durchaus mehr Gestaltungsspielraum haben, um ihr Leben in Eigenverantwortung zu gestalten. Denn es ist durchaus zu erwarten, dass auch unsere Pauschalierungen, die ausdrücklich auch besonders Einzelfällen gerecht werden sollen, insgesamt die Betroffenen sogar besserstellen und trotzdem unter dem Strich weniger kosten, weil der Administrationsaufwand und der Aufwand in den Gerichten deutlich niedriger sind. Bei Ihrem Weg wäre eine doppelte Kostenexplosion zu erwarten, die – und in Ihrem Antrag sieht man, dass Sie die Gefahr selbst auch sehen – am Ende ein Treiber für steigende Mietpreise gerade wieder im unteren Segment sein könnte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns auf die entsprechenden Diskussionen im Ausschuss.