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75. Sitzung
Freitag, 18. Januar 201919. Wahlperiode, 75. SitzungEinhaltung von Tierschutzrecht wirksam und effizient kontrollieren
14 VermerkeReaktionswert: hoch584 Wörter Im Protokoll lesen

Herr Kollege Hocker, es wäre schön, wenn Sie Ihren eigenen Antrag lesen würden. Darin steht: Wir wollen die Anzahl der Kontrollen von aktuell 6,789 Prozent auf 33 Prozent pro Jahr erhöhen und dafür 2 000 Veterinäre vorsehen – darauf komme ich gleich zu sprechen – bzw. umgerechnet 140 Millionen Euro mehr in den Haushalt einstellen. – Die anderen Verstöße, die Sie benannt haben, haben nichts mit Ställen zu tun.

Da geht es um Kontrollen in den Schlachthöfen, in denen es Auffälligkeiten gab. Das hat aber nichts mit Ihrem Antrag zu tun.

Ihr Antrag ist – das habe ich zitiert – bei Facebook angekündigt worden: Tierrechtsaktivisten die Geschäftsgrundlage entziehen, staatliche Tierschutzkontrollen stärken.

„Stärken“ – so haben Sie es ausgeführt – bedeutet mehr Kontrollen.

Beifallbei der CDU/CSU

Unsere Fraktion ist der Meinung, dass Verstöße gegen den Tierschutz geahndet werden müssen. Am Ende gilt aber auch für Ställe: Ein Einbruch bleibt ein Einbruch, und ein Hausfriedensbruch bleibt ein Hausfriedensbruch.

Beifallbei Abgeordneten der CDU/CSU

Die Kontrolle und Überwachung des Tierschutzes obliegt dem Staat und nicht privaten Initiativen.

Beifallbei der CDU/CSU

Liebe Kollegen von der FDP, genauer gesagt obliegt die Überwachung den Bundesländern und nicht der Bundesregierung. Das Verschieben der Verantwortung ist einfach, aber definitiv der falsche Weg. Die Verantwortung muss an der richtigen Stelle wahrgenommen werden.

Ich komme noch einmal auf Ihren Antrag zurück. Sie fordern verbindliche Kontrollintervalle. Jeder Betrieb soll demnach alle drei Jahre kontrolliert werden. Das wären nach meiner Rechnung 33,33 Prozent der Betriebe in einem Jahr. Wenn man dafür 140 Millionen Euro vorsieht, ergibt das umgerechnet 2 000 neue Veterinäre bundesweit.

Ich hoffe, Sie haben das einmal nachgerechnet. Wenn ich jetzt mit 14 600 Veterinären 6,4 Prozent der landwirtschaftlichen Schweinehaltungen überprüfen kann, kann ich zukünftig mit weiteren 2 000 genau 0,9 Prozent Betriebe mehr überwachen. Das ist weit weg von 33,33 Prozent. Ihre Rechnung geht also leider nicht auf.

Nach der dritten Zahl schaltet jeder ab!

Auch wenn Ihr Antrag wirklich nett gemeint ist, kommt er doch zu spät; denn irgendwo habe ich das auch schon einmal gelesen. Erstens haben die Länder, die Sie ja hier in die Verantwortung nehmen wollen, ihre Hausarbeiten längst gemacht. In der Agrarministerkonferenz ist Ende September ein Beschluss exakt zur – aufgepasst! – „Stärkung der amtlichen Tierschutzkontrollen“ gefasst worden. Die Länder haben diesen Beschluss also schon gefasst. Dort steht: Besser, schlanker und effizienter sollen die Kontrollen werden – mit einer integrierten Risikobewertung, einer stärkeren Vernetzung der Datenquellen und einer Berücksichtigung privater Zertifizierungssysteme. Die Länder sind längst aktiv und brauchen Ihre Aufforderung nicht.

Zweitens haben auch wir in diesem Hohen Haus bereits am 29. November des vergangenen Jahres unseren Entschließungsantrag zum Tierschutzgesetz verabschiedet. Vielleicht können Sie sich erinnern: Sie haben sich enthalten. Wir müssen die Bundesregierung nicht mehr auffordern, etwas zu tun. Wir haben sie am 29. November aufgefordert,

in Zusammenarbeit mit Tierärzten, Tierhaltern, Wissenschaftlern und Vertretern von Fachverbänden zu prüfen, ob und inwiefern vorliegende Daten im Zuge der Digitalisierung zur Verbesserung der Tiergesundheit genutzt werden können.

Die landwirtschaftlichen Betriebe werden eben nicht nur vom Veterinäramt nach dem Tierschutzgesetz kontrolliert, sondern auch von unzähligen weiteren privaten Initiativen. Es geht also nicht um noch mehr Kontrollen, so wie Sie es wollen, sondern um eine bessere Qualität und eine andere Art der Kontrolle. Das ist zukunftsgerichtet.

Ja, genau das steht da drin!

Aber wissen Sie, Herr Kollege Hocker, was mich an Ihrem Antrag wirklich ärgert?

Jetzt bin ich gespannt!

Wie kommen Sie zu der pauschalen Unterstellung, dass soziale Notlagen in den Familien der Betriebsinhaber dazu führen, dass diese gegen Tierschutzgesetze und deren Auflagen verstoßen?

Aber genauso ist es, Frau Kollegin! Die tun das nicht aus bösem Willen! Sie tun das, weil sie krank geworden sind!

Dazu fällt mir wirklich nichts mehr ein.

Beifallbei der CDU/CSU

Lieber Herr Kollege Hocker, gut gemeint ist eben noch lange nicht gut gemacht.

Ja! Setzen, sechs!

„Denken wir neu“ geht für uns ein bisschen anders.

Vielen Dank.

Beifallbei der CDU/CSU
Beifallbei der AfD

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