Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben Ihren Antrag schon im Internet angekündigt mit den Worten: Tierrechtsaktivisten die Geschäftsgrundlage entziehen, staatliche Tierschutzkontrollen stärken. – Das liest sich erst einmal ganz schön, und ja: „Rechtsaktivisten die Geschäftsgrundlage entziehen“, da sind wir dabei, „staatliche Tierschutzkontrollen stärken“, da sind wir auch dabei. Aber irgendwo habe ich das schon einmal gelesen. Der Antrag, den Sie hier eingereicht haben – das haben Sie gerade ansatzweise ausgeführt –, bezieht sich auf ein Urteil des OLG Naumburg, in dem Tierrechtler vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs freigesprochen worden sind mit der Begründung, das Tierwohl stelle ein notstandsfähiges Rechtsgut dar. Jetzt schließen Sie daraus, dass mehr staatliche Kontrollen dieses Urteil verhindert hätten.
Also: Erstens. Ich kann nicht wirklich glauben, dass die FDP mehr staatliche Kontrollen fordert;
das an sich ist schon bemerkenswert.
Zweitens liegen Sie mit Ihrer Schlussfolgerung, die Sie hier gerade ausgeführt haben, dass mehr Kontrollen dazu führen, dass Tierrechtler kein Recht mehr haben, in Ställe einzubrechen, schlichtweg falsch. Das ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des OLG. Vielleicht hätten Sie es lesen sollen.
Nicht fehlende Kontrollen haben zu diesem Urteil geführt. Das Veterinäramt hat sogar mehrfach kontrolliert und diese Mängel mehrfach festgestellt, aber nicht reagiert. Am Ende ist es nur deshalb zum Freispruch gekommen, weil dem Veterinäramt eine Vertuschung der tierrechtswidrigen Zustände unterstellt worden ist. Das Verhalten des Veterinäramtes ist überhaupt nicht zu billigen; aber mehr staatliche Kontrollen hätten diese Verurteilung nicht verhindern können.
An dieser Stelle möchte ich für unsere Fraktion noch einmal ganz deutlich betonen: Verstöße gegen den Tierschutz gehören aufgedeckt und zum Wohl der Tiere auch geahndet.