Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin, im Prüfbericht des Bundesverfassungsschutzes zur AfD ist zu lesen – ich zitiere –, dass allein Vorgaben moderner Lehrpläne im islamischen Religionsunterricht an deutschen Schulen und Lehrstühlen für Islamwissenschaften – ich zitiere weiter – teilweise ebenfalls einen Eingriff in die Religionsfreiheit nach Artikel 4 Grundgesetz darstellen, das heißt verfassungswidrig sein können.
Meine Frage lautet deswegen: Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Vorgabe moderner Lehrpläne im islamischen Religionsunterricht und an Lehrstühlen für Islamwissenschaften ein Eingriff in die Religionsfreiheit? Ich bitte ausdrücklich um Beantwortung dieser Sachfrage ganz und gar unabhängig davon, ob und wie das in dem Verfassungsschutzbericht drinsteht, der weiterhin offiziell Verschlusssache ist. Es geht um die Sachfrage: Ist die Vorgabe moderner Lehrpläne möglicherweise ein Eingriff in die Religionsfreiheit?