Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Sebastian Brehm und Christian von Stetten haben sich beim Ehrenamt bedankt, bei den vielen Vereinen. Dem schließen wir uns natürlich an. Wir kennen den Kitt der Gesellschaft: 22 Millionen Leute helfen.
Wenn ich den Antrag aber richtig verstanden habe, geht es überhaupt nicht ums Ehrenamt,
sondern es geht darum, dass wir das Gemeinnützigkeitsrecht vor parteipolitischer Einflussnahme schützen. Und das ist meines Erachtens auch ein schützenswerter Grund.
Alle Organisationen, die das Gemeinnützigkeitsrecht erfüllen, sind gemeinnützig. Ein trivialer Satz; das stimmt. Aber ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden, entscheidet ein Finanzamt – da haben wir gar keine schlechten Erfahrungen –;
im Zweifelsfall entscheidet das ein Finanzgericht. Deshalb muss man sich darüber gar keine Gedanken machen. Das wird da entlang der rechtsförmlichen Bedingungen entschieden, und dann ist alles wunderbar. Solche Organisationen müssen sich – das wurde auch schon vorgetragen – für die Allgemeinheit einsetzen – das prüft das Finanzamt –, selbstlos sein, und sie müssen – das finde ich auch wichtig – unabhängig von der Regierung sein. Deshalb ist das Gemeinnützigkeitsrecht parteipolitisch neutral. Und gerade die staatliche Unabhängigkeit, dass sie frei sind von staatlichem Handeln und Regierungshandeln und dessen Beeinflussung, verleiht den Vereinen diese große Reputation. Das gibt ihnen doch Kraft für die Entscheidung, zu tun, was notwendig ist.
Deshalb ist das ein Antrag, der schon in die richtige Richtung zielt; ob alle Mittel, die vorgeschlagen werden, gut sind, ist eine andere Frage. Insbesondere den Vorschlag, eine eigene Bundesbehörde zu gründen, die die Gemeinnützigkeit feststellt, halten wir für falsch; denn morgen kommt dann der nächste Vorschlag für eine Kontrollbehörde zur Prüfung dieser Behörde. Das ist nicht der richtige Weg – die Finanzämter machen gute Arbeit –; aber sich darum zu kümmern, ist gleichwohl richtig. Dass die Finanzämter an dieser Stelle parteipolitisch neutral sind, ist wichtig, und wenn da irgendetwas nicht in Ordnung ist, dann, finde ich, muss man das benennen.
Darum kann man sich doch kümmern. Dann muss man Beispiele nennen und sagen: Ich habe damit ein großes Problem. – Dann wird das Problem gelöst.
Aber warum jetzt die Deutsche Umwelthilfe so in den Fokus gestellt wird, habe ich nicht ganz verstanden; denn sie ist ja nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ein anerkannter Umweltschutzverband und zusätzlich klageberechtigter Verbraucherschutzverband.
Insofern nutzt sie ihre legalen Rechte aus, und das hat seine Ordnung. Wenn jemand daran etwas ändern will, braucht man nur zu klagen. Oder habe ich da was falsch verstanden?
Das ist keine Sache, die man parteipolitisch vermischen darf, weil einem ein Verband nicht so gut gefällt. Übrigens ist das keine private Entscheidung: nicht von einem Unternehmen, nicht von irgendeinem anderen Verband, der vielleicht neidisch ist, auch nicht von einer Ministerin, die ihr Amt verliert, weil sie vielleicht Viehzucht betrieben hat, die sozusagen tierschutzrechtlich bedenklich war. Es gibt ja Ministerinnen, die mussten infolgedessen zurücktreten.
Insofern bin ich mir nicht ganz sicher, ob das, was PETA gemacht hat, nicht möglicherweise sogar gerechtfertigt ist, um so etwas aufzudecken. Ich bin ja kein Jurist, Gott sei Dank.
– Aber der Rücktritt ist passiert, oder? Er muss ja irgendeinen Grund gehabt haben.
Man sieht: Die Sache ist nicht so einfach; aber es lohnt sich, das Gemeinnützigkeitsrecht vor parteipolitischer Einflussnahme zu schützen. Deshalb war es gut, dass wir heute darüber geredet haben.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 19/7434 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.