Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Liebe Bürger! Der vorliegende Antrag der AfD ist, oberflächlich betrachtet, vielleicht sogar nachvollziehbar; denn man könnte den Eindruck bekommen, dass tatsächlich Rechtssicherheit hergestellt werden soll. Schaut man aber etwas tiefer in diesen Antrag hinein, müsste man ihn sehr kritisch betrachten.
Es gilt gewiss, die Frage zu klären, ob nach dem aktuellen Sachstand etablierte Medienunternehmen nicht eine unzulässige Privilegierung erfahren – zulasten von selbst ernannten Bloggern, Hobbyjournalisten und anderen Mitwirkenden am öffentlichen Diskurs. Ich möchte vorab betonen: Es ist gut, dass es ein europäisches Gesetzeswerk gibt. Das hilft vielen Unternehmen, die europaweit tätig sind, auf einer gemeinsamen Grundlage zu arbeiten, auch wenn es erhebliche Schwächen hat, welche dringend nachzubessern sind.
Die deutsche Medienlandschaft ist bunt und vielfältig, und die Vertriebskanäle in den sozialen Netzwerken stehen zudem faktisch jedem offen. Aber die Meinungsfreiheit ist eben nicht bedroht, wenn das Medienprivileg auf den beschriebenen Personenkreis nicht ausgeweitet wird und dieser zum Beispiel keine personenbezogenen Daten speichern darf.
Das Medienprivileg gemäß dem vorliegenden Antrag auszuweiten, würde darüber hinaus zu mehr statt weniger Rechtsunsicherheit führen. Wie bitte definiert sich ein Blogger? Wir kennen alle die Unterschiede aus dem Internet. Es gibt seriöse Blogs, betrieben von ernsthaften Menschen, die ihre Meinungsfreiheit ausüben und Rechte achten. Und dann gibt es viele Hetzblogs und solche, die Verschwörungstheorien und anderen Unsinn verbreiten. Soll jeder, der sich die WordPress-Software herunterlädt und in die Tasten haut, mit einem Journalisten gleichgestellt werden, der von seinem Beruf lebt und klare Regeln befolgt? Ich meine, nicht.
Wollen Sie von der AfD allen Ernstes das berechtigte Interesse des Schutzes von personenbezogenen Daten –
– nein, das war nicht mein Antrag, definitiv nicht; Sie müssen mal richtig zuhören, lieber Herr Kollege – tatsächlich den Interessen von jedem Blogger und Influencer opfern?
Noch diffuser wird es bei denen, die im Bereich Öffentlichkeitsarbeit tätig sind. Hier ist die Auflistung derart vage, dass es mir nicht möglich erscheint, diese Personengruppe auch nur ansatzweise klar zu definieren. Blogger, YouTuber, Influencer, Hobbyjournalisten und wer noch alles sind gewiss keine bedrohte Spezies. Der AfD-Antrag hat unter anderem darin einen kapitalen Systemfehler und ist nicht zu Ende gedacht.