Herr Präsident und Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Deutschland als Demokratie und Rechtsstaat muss weltweit für die Wahrung der Menschenrechte einstehen, eine menschenrechtsbasierte Außenpolitik betreiben und eklatante Menschenrechtsverletzungen überall anprangern. Das sind wir den betroffenen Menschen, aber auch der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und unserem Grundgesetz – beide feiern ihr 70. Jubiläum – so etwas von schuldig!
Denn: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“. Das muss überall gelten.
Wenn wir weiterhin weltweit glaubwürdiger Akteur für Menschenrechte sein wollen, dann müssen wir im Inland anfangen und auch vor der eigenen Haustür kehren. Daher ist es richtig, dass heute die Menschenrechtslage in Deutschland Thema dieser Debatte ist.
Das heißt, selbstkritisch sein, sich den Spiegel vorzuhalten und vorhalten zu lassen und auch unbequem zu sein – so unbequem wie auch das DIMR, unser Deutsches Institut für Menschenrechte. Daher danke auch von unserer gesamten Fraktion für die großartige Arbeit, die es leistet, und für die Menschenrechtsberichte.
Wir haben das große Glück, hier in einer freien Gesellschaft zu leben, aber vieles liegt auch im Argen. Vier Beispiele dafür: Zu Recht werden wir von anderen Staaten – auch im UPR-Verfahren – besorgt nach dem wachsenden Rassismus in Deutschland gefragt. Ja, die gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit hierzulande ist beschämend. Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Homophobie und Sexismus gehören in unserem Rechtsstaat klar bekämpft. Hier erwarte ich auch mehr von der Bundesregierung. Aktive Menschenrechtspolitik und Verfassungsschutz heißen, Ausgrenzung und Diskriminierung keinesfalls zu dulden; denn jeder Mensch ist gleich an Rechten und gleichwertig.
Shrinking Spaces besorgen uns alle, wenn also von Autokraten im Ausland Freiräume der Zivilgesellschaft massiv eingeschränkt werden. In einem Rechtsstaat hängt die Förderung von NGOs nicht von Willkür und Wohlgefallen regierender Parteien ab. Wenn hierzulande Parteien in Kampagnen oder deutsche Kabinettsmitglieder die Arbeit deutscher NGOs, allen voran von Seenotrettern und Umweltverbänden wie der Deutschen Umwelthilfe, attackieren und drohen, deren Gemeinnützigkeit abzuerkennen, dann ist das menschenrechtlich verheerend. Es ist ein Sündenfall, NGOs so dermaßen in den Rücken zu fallen.
Unsere Menschenrechtspolitik ist dann besonders glaubwürdig, wenn sie auch hierzulande vorbildlich ist. Dies gilt für die tatsächliche Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Wir sagen: Kinderrechte gehören endlich in das Grundgesetz. Das begründet das DIMR in seinen Berichten überzeugend. In vielen Landesverfassungen wie der in NRW sind sie längst verankert. Deshalb: Endlich Kinderrechte in unser Grundgesetz!
Dies gilt ebenso für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland; denn auch Inklusion ist ein Menschenrecht. Hierzu liefert das DIMR im Rahmen seiner Monitoringberichte wertvolle Beiträge und Hinweise. Das zeigt: Das DIMR ist sehr leistungsfähig, international anerkannt und ein kraftvoller Akteur.
Ich würde mir wünschen, dass wir uns in der nächsten Debatte gemeinschaftlich Gedanken machen, wie man das Deutsche Institut für Menschenrechte noch mehr strukturell und finanziell stärken und profilieren kann, auch im internationalen Vergleich.