Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr de Maizière, aber auch andere Kollegen, ich denke, wer hier das Grundrecht auf Familienschutz infrage stellt, spaltet nicht nur unsere Gesellschaft, sondern macht auch jegliche Integration kaputt, und das geht gar nicht.
Herr Kollege Thomae, ich teile Ihre grundlegende Einschätzung, was die Verfassung und das Grundrecht auf Familie angeht. Aber ich möchte allen hier im Hause einmal an einem Beispiel vorführen, was es eigentlich für einen minderjährigen jugendlichen Flüchtling aus Syrien bedeutet, wenn er oder sie keinen Familiennachzug bekommt: 2013 in den Kriegswirren von der Familie getrennt, nach langer Flucht 2015 endlich in Deutschland angekommen, dann ein Jahr warten auf eine Asylentscheidung, um dann die Familie nachholen zu können, dann die Entscheidung: subsidiärer Schutz, also vorübergehend für ein Jahr. Wir haben hier schon gehört: Gerade die Flüchtlinge aus Syrien werden über lange Zeit bleiben. Das ist auch unsere Einschätzung. Für unseren Flüchtling folgt dann die Aussetzung des Familiennachzugs im März 2016 für zwei Jahre. Härtefälle scheitern in der Regel. Dann, im Jahre 2018 – das Kind ist schon fünf Jahre von der Familie getrennt –, soll eine weitere Familienzusammenführung nicht folgen.
Meine Damen und Herren, das heißt: weiter warten, hoffen auf die Staffelung aus den Sondierungsgesprächen. Inzwischen naht der 18. Geburtstag. Das Recht auf Familiennachzug ist dann verwirkt, und wahrscheinlich wird dieser Jugendliche seine Familie über lange Jahre nie wiedersehen. An diesem Punkt kann ich nur sagen: Jedes Kind, jeder Jugendliche braucht seine Eltern, und die Eltern brauchen ihre Kinder, wenn sie wirklich integriert werden sollen. Dafür müssen wir hier kämpfen.
Im Übrigen: Wie soll dabei überhaupt funktionieren, ein Kriegstrauma – Schutzsuchende werden mental dadurch zerstört – zu behandeln?