Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer auf den Tribünen! Wir haben in dieser Menschenrechtsdebatte heute teilweise die nationalen Aspekte beleuchtet, die in den Berichten des Deutschen Institutes für Menschenrechte vorgestellt werden. In diesen Berichten kommt aber auch die internationale Bedeutung der Menschenrechte zum Ausdruck, die natürlich für ein Land, das in der Globalisierung eine zentrale Rolle einnimmt, nämlich Deutschland, von ganz erheblicher Bedeutung ist.
Viele von Ihnen fragen sich immer: Wo wird eigentlich das Hemd, das ich am Leib trage, hergestellt? Wie wird eigentlich die Schokolade produziert, die ich esse? Sie wollen eine Gewissheit haben, dass diese Dinge unter menschenwürdigen Bedingungen und unter Wahrung von Mindestrechten für die Menschen, die sie herstellen, produziert werden.
Es ist unsere große Aufgabe, die Menschenrechte insbesondere im Rahmen der Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele, zu der wir uns verpflichtet haben, zu beachten. Aber dafür besteht – darauf möchte ich versuchen einzugehen – natürlich immer eine wechselseitige Verantwortung. Es ist nicht nur unsere Verantwortung, die wir versuchen sollten, Transparenz in den Lieferketten herzustellen, sondern es ist auch die Verantwortung in den Ländern dort, die Grundlagen der Rechtsstaatlichkeit aufzubauen und überhaupt erst zu ermöglichen, dass ihre Mitbürger als Arbeitnehmer unter einigermaßen menschenwürdigen Bedingungen arbeiten. Insofern ist das – Kollege Schwabe hat vorhin von einem „Level Playing Field“ gesprochen – ganz wichtig.
Wenn wir über die Frage nachdenken, wie wir gegebenenfalls auch gesetzlich mehr Transparenz bei uns herstellen können, dann, muss ich sagen, bin ich ein bisschen skeptisch, ob es ausreicht, das in einem nationalen Alleingang, in einer nationalen Gesetzgebung zu machen.
Wir haben zum Beispiel mit der Verordnung für Konfliktrohstoffe, die ab dem Jahr 2021 für alle EU-Länder gültig sein wird, schon ein Vorbild, wie so was auf europäischer Ebene laufen kann. Ich denke, das sollte in Zukunft auch für andere Produktbereiche gelten, selbst wenn – da geht es jetzt ein bisschen ans Eingemachte – die überprüfbare Umsetzung einer solchen Verordnung ungeheuer schwierig ist.
Bei diesen Konfliktrohstoffen geht es ja darum, dass wir wissen wollen, wie zum Beispiel Kleinbergbauern ihre Rohstoffe gewinnen und wie sie sie in die Verhüttung bringen. Aber wie ist das denn eigentlich zu kontrollieren? Das sind ganz schwierige Aufgaben. Wenn wir dort eine Begrenzung vornehmen und nur noch großen Betrieben ermöglichen, diese Arbeit zu leisten, dann nehmen wir gleichzeitig auch vielen anderen die Chance zur Teilhabe am Markt.
Auch das ist ein wichtiger Punkt, auf den wir achten sollten. Ich glaube, dass die Diskussion nicht einfach ist.
Etwas möchte ich noch in Richtung der Grünen und all derjenigen sagen, die sich besonders beherzt für E‑Mobilität einsetzen: Wenn ich mir vor Augen führe, dass sich etwa zwei Drittel der weltweiten Kobaltressourcen, die so dringend zur Batterieherstellung benötigt werden, in der Demokratischen Republik Kongo befinden und dass dort die Verhältnisse grauenvoll sind,
dass dort Kinderarbeit und anderes an der Tagesordnung sind, dann frage ich Sie angesichts sehr hoher Forderungen: Wie wollen Sie – gegebenenfalls über die nationale Gesetzgebung – die Bremse ziehen, damit wir nicht in Versuchung geraten, Rohstoffe in unser Land zu bringen, die unter ganz grauenvollen Bedingungen hergestellt oder gefördert worden sind?
Also, wir werden spannende und auch schwierige Diskussionen haben, auf die ich mich freue. Aber Maß und Mitte und wechselseitige Verantwortung sollten hier der Maßstab unseres außenwirtschaftlichen Handelns sein.
Danke schön.
Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 19/6492, 19/6493, 19/171 und 19/172 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 5 e. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe auf Drucksache 19/7564 zu den Entschließungsanträgen zu der Vereinbarten Debatte „70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“.
Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Entschließungsantrags der Fraktion der FDP auf Drucksache 19/6455. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen der übrigen Fraktionen angenommen.
Unter Buchstabe b empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung des Entschließungsantrags der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/6456. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen.
Schließlich empfiehlt der Ausschuss unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Entschließungsantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/6457. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke mit den Stimmen der übrigen Fraktionen angenommen.