Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht nur die Zuwanderungsfrage bewegt die Öffentlichkeit, sondern auch die sich häufenden Meldungen, dass ganz offensichtlich längst Volljährige offiziell als Minderjährige geführt werden, und das nicht nur in Einzelfällen.
Wie ist die Lage? Seit 2005 werden alle unbegleiteten Minderjährigen, die sich in Deutschland melden, der Jugendfürsorge überstellt, die sie in ihre Obhut nimmt. Die Zahlen waren anfangs noch überschaubar, sind dann aber natürlich stark gestiegen. Jetzt sollen es um die 56 000 Menschen sein – dies macht ungefähr die Hälfte derer aus, die sich überhaupt in der Obhut der Jugendbehörden befinden –, über 90 Prozent davon junge Männer.
Nach Mitteilung der Bundesregierung belaufen sich die Kosten pro Person je nach Fall zwischen 3 000 und 10 000 Euro im Monat. Nach Mitteilung des Bundesverwaltungsamtes sind durchschnittliche Kosten von 5 250 Euro pro Kopf und Monat zu bezahlen. Erzählen Sie das jemandem, der sich jeden Morgen um 4 Uhr oder 5 Uhr aus dem Bett quält, den ganzen Tag arbeitet und dann mit 1 500 Euro brutto nach Hause geht. Derjenige darf das bezahlen.
Wenn man das zusammenzählt, kommen jährliche Kosten von etwa 3,7 Milliarden Euro auf den Haushalt zu.
Die Anreize, sich der Obhut der Jugendfürsorge zu unterstellen, sind gewaltig. Verglichen mit dem, was einen in Turnhallenlagern erwartet, ist die Versorgung Spitzenklasse, und es gibt eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Daneben ist man de facto sicher vor einer Abschiebung. Das geht nämlich de facto nicht, sondern nur theoretisch. Ein Mensch, der als Minderjähriger erfasst ist, hat durch die Anwendung des Jugendstrafrechts auch dramatische Vorteile, wenn er kriminell ist. Es hat schon mehr als einen Oberbürgermeister gegeben, der Hilferufe an die Regierung gerichtet hat, weil seine Stadt von minderjährigen kriminellen Schutzsuchenden terrorisiert wird.
An der zuverlässigen Feststellung einer etwaigen Volljährigkeit führt also kein Weg vorbei. Nach bereits durchgeführten Untersuchungen sowohl im In- als auch im Ausland hat man mit einer Quote von 30 bis 80 Prozent Lügnern zu rechnen.
Eine solche Untersuchung ist auch zuverlässig möglich. Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Montgomery, hat das bestritten. Daraufhin bebte das Land, und zwar wegen des homerischen Gelächters der Gerichtsmediziner,
für die das nämlich eine Standarduntersuchung bzw. -aufgabe ist. Die forensische Altersdiagnostik gibt es seit Ewigkeiten. Professor Schmeling, der diese Arbeitsgemeinschaft leitet, hat aus Anlass dieser Diskussion noch einmal darauf hingewiesen, dass es selbstverständlich kein Problem ist, festzustellen, ob jemand über oder unter 18 Jahre alt ist.
Das genaue Geburtsdatum kann natürlich keiner feststellen. Es geht hier aber um die Frage der Volljährigkeit, und es ist überhaupt kein Problem, das festzustellen. Falls eine Röntgenaufnahme des Handgelenks gemacht werden müsste, würde die Strahlenbelastung in etwa der bei einem Atlantikflug entsprechen. Weshalb das ethisch nicht vertretbar sein soll, ist nicht nachzuvollziehen. Wer in der U-17-Mannschaft mitspielen will, muss sein Alter auch untersuchen lassen. Da schreit auch keiner, dass das unethisch ist.
Die Lösung kann also nur darin bestehen, eine gesetzliche Verpflichtung einzuführen, die den mit diesen jungen Ausländern befassten Ausländer- und Asylbehörden übertragen wird. Sobald eine Minderjährigkeit möglich erscheint, müssen sie verpflichtet sein, eine solche Untersuchung unverzüglich innerhalb einer kurzen Frist durchführen zu lassen. Abgesichert werden muss das durch eine Kostentragungspflicht dieser Behörden, die, wenn sie das versaubeuteln, für die Kosten der Luxusunterbringung aufzukommen haben.
Das wird den Behördenleitern Beine machen, und die machen ihren Leuten dann Beine. So funktioniert das.
Wer sich weigert, bei dem hat eine gesetzliche widerlegbare Vermutung der Volljährigkeit zu greifen. Wir machen uns hier die Anregung des grünen Oberbürgermeisters Boris Palmer sehr gerne zu eigen.
Anders als die Mehrheit dieses Hauses beurteilen wir eine Idee nicht danach, wer sie äußert, sondern danach, ob sie gut ist, und diese Idee ist gut.
Schließlich und endlich ist eine Strafbarkeit für diejenigen einzuführen, die falsche Angaben zu ihrem Alter machen. Diese Strafe muss, damit das funktioniert, mindestens sechs Monate betragen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte, zuzustimmen.